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Die Amtsdauer der Gemeindebehörden beträgt drei Jahre. Die Wahlen zur Bestellung der Gemeindebehörden finden jeweils am letzten Sonntag im Oktober statt. Der Amtsantritt erfolgt am 1. Januar. Die personelle Zusammensetzung der Behörden und Kommissionen ist jeweils aus der jährlichen Verwaltungsrechnung ersichtlich.
Gemeindepräsidium Gemeindepräsident
Gemeindevorstand 5 Gemeinderäte (inkl. Gemeindepräsident)
Geschäftsprüfungskommission (GPK) 3 GPK-Mitglieder, 1 Stellvertreter
Schulrat Präsident (gleichzeitig Gemeindevorstandsmitglied) + 2 Schulratsmitglieder.
Baukommission Präsident (gleichzeitig Gemeindevorstandsmitglied), 2 Baukommissionsmitglieder
Bürgerrat Bürgergemeindepräsident, 4 Bürgerratsmitglieder
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