Sie befinden sich hier:
Mittwoch, 22. Mai 2013
 
 


Gemeindestrukturen

Die Amtsdauer der Gemeindebehörden beträgt drei Jahre. Die Wahlen zur Bestellung der Gemeindebehörden finden jeweils am letzten Sonntag im Oktober statt. Der Amtsantritt erfolgt am 1. Januar. Die personelle Zusammensetzung der Behörden und Kommissionen ist jeweils aus der jährlichen Verwaltungsrechnung ersichtlich.

 

Gemeindepräsidium

Gemeindepräsident

 

Gemeindevorstand

5 Gemeinderäte (inkl. Gemeindepräsident)

 

Geschäftsprüfungskommission (GPK)

3 GPK-Mitglieder, 1 Stellvertreter

 

Schulrat

Präsident (gleichzeitig Gemeindevorstandsmitglied) + 2 Schulratsmitglieder.

 

Baukommission

Präsident (gleichzeitig Gemeindevorstandsmitglied), 2 Baukommissionsmitglieder

 

Bürgerrat

Bürgergemeindepräsident, 4 Bürgerratsmitglieder

 

 

Gemeindeverfassung