Beschwerdeauflage Ortsplanung Tschividains
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In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage
bezüglich der von der Gemeindeversammlung am 28. März 2012 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung
der Gemeinde Lantsch/Lenz wie folgt statt:
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Gegenstand der Teilrevision:
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Tschividains
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Auflageakten Ortsplanung:
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- Art. 12, 15, 30a und 38 Baugesetz - Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:1‘000 - Gestaltungsgrundsätze - Genereller Erschliessungsplan 1:1‘000 - Planungs- und Mitwirkungsbericht - Vorprüfungsbericht ARE - Situation Waldfeststellung 1:500 - Muster Vereinbarung über Verfahren und Kosten - Muster Ausführungs- und Nutzungsvereinbarung - Muster Ausführungsbestimmungen zur Gestaltung - Muster Dienstbarkeitsvertrag - Protokoll Gemeindeversammlung
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Auflagefrist: |
30 Tage (15. Juni 2012 – 16. Juli 2012)
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Auflageort/Zeit:
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Gemeindekanzlei Lantsch/Lenz während der Öffnungszeiten Telefon 081 659 01 01
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Planungsbeschwerden:
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Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.
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Umweltorganisationen:
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Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
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Lantsch/Lenz, 05. Juni 2012 |
Der Gemeindevorstand Lantsch/Lenz |

