Baugesuch Roland Fäh, Dachsanierung, Voia Principala 41
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Baugesuch Roland Fäh, Dachsanierung, Voia Principala 41
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Tag der Publikation: |
17.05.2013 |
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Bauherrschaft:
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Roland Fäh |
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Vertreter:
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H.P. Tscharner, Holzbau |
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Bauvorhaben: |
Dachsanierung und Erweiterung |
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Lage der Baute: |
Voia Principala 41, Parzelle 317 |
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Baugespann: |
erstellt am 16.05.2013 |
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Auflagedauer: |
Gemeindekanzlei Lantsch/Lenz |
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Endtermin der Einsprachen: |
öffentlich-rechtliche schriftlich und begründet an den Gemeindevorstand Lantsch/Lenz bis 06.06.2013 |
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Lantsch/Lenz, 13.05.2013 |
Gemeindevorstand Lantsch/Lenz |
Baugesuch Urs Vetter-Zehnder, Sitzplatzschutzwand, La Fola
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Tag der Publikation: |
17.05.2013 |
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Bauherrschaft:
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Urs Vetter-Zehnder |
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Vertreter:
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H.P. Herzog, Architekturbüro |
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Bauvorhaben: |
Sichtschutzwände beim Sitzplatz |
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Lage der Baute: |
La Fola 1, Parzelle 135 |
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Baugespann: |
erstellt am 02.05.2013 |
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Auflagedauer: |
Gemeindekanzlei Lantsch/Lenz |
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Endtermin der Einsprachen: |
öffentlich-rechtliche schriftlich und begründet an den |
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Lantsch/Lenz, 13.05.2013 |
Gemeindevorstand Lantsch/Lenz |
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen, öffentliche Planauflage
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Gemeinde Lantsch/Lenz Öffentliche Planauflage Vorlage Nr. L-208797 Vorlage Nr. L-208798 |
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Gesuchsteller:
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Gemeinde Lantsch/Lenz, Elektrizitätswerk, 7083 Lantsch/Lenz Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) ist das oben aufgeführte Plangenehmigungsgesuch eingegangen.
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Öffentliche
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Die Gesuchsunterlagen werden vom 13. Mai bis am 11. Juni 2013 bei der Gemeindeverwaltung Lantsch/Lenz, Voia Principala 90, 7083 Lantsch/Lenz, öffentlich aufgelegt. Einsichtnahme während den ordentlichen Öffnungszeiten. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42 bis 44 des Enteignungsgesetzes (SR 711, EntG) zur Folge.
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Einsprachen:
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Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021, VwVG) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmen-strasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39 bis 41, EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen. Eidgenössisches Starkstrominspektorat
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Chur, 10. Mai 2013 |
Amt für Energie und Verkehr Graubünden |
AVM - Öffentliche Auflage
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AVM – Abfallbewirtschaftungsverband Mittelbünden / Öffentliche Auflage
Laut Art. 56 Abs. 2 des kantonalen Gemeindegesetzes sind der Jahresbericht, die Bilanz, die Betriebsrechnung und der Voranschlag des AVM bei den Mitgliedsgemeinden öffentlich aufzulegen.
Die entsprechenden Unterlagen liegen auf der Gemeindekanzlei auf und können während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Gemeindeverwaltung
Tarif "Einheimisch Destination" Lenzerheide Bergbahnen AG
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Tarif "Einheimisch Destination" Lenzerheide Bergbahnen AG
Aufgrund der Intervention durch den Gemeindevorstand Lantsch/Lenz haben der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der Lenzerheide Bergbahnen AG nun entschieden, die zusätzlichen Einheimischermässigungen, analog der Gemeinden Vaz/Obervaz und Churwalden, weiterhin auch den Einwohnern der Gemeinde Lantsch/Lenz zu gewähren. Dieser Entscheid ist einzig für die Einwohner der Gemeinde Lantsch/Lenz gültig.
Die Gemeindeverwaltung

