Sie befinden sich hier:
Sonntag, 19. Mai 2013
 
 

Baugesuch Roland Fäh, Dachsanierung, Voia Principala 41

Baugesuch Roland Fäh, Dachsanierung, Voia Principala 41

 

Tag der Publikation:

17.05.2013 

Bauherrschaft:

 

Roland Fäh
Saljanastrasse 3
7212 Seewis-Dorf
 

Vertreter:

 

H.P. Tscharner, Holzbau
Industrie
7220 Schiers 

Bauvorhaben:

Dachsanierung und Erweiterung  

Lage der Baute:

Voia Principala 41, Parzelle 317 

Baugespann:

erstellt am 16.05.2013 

Auflagedauer:

Gemeindekanzlei Lantsch/Lenz
vom 17.05.2013 – 06.06.2013
 

Endtermin der Einsprachen:

öffentlich-rechtliche schriftlich und begründet an den   Gemeindevorstand Lantsch/Lenz bis 06.06.2013 

 

Lantsch/Lenz, 13.05.2013

 

Gemeindevorstand   Lantsch/Lenz

 

Baugesuch Urs Vetter-Zehnder, Sitzplatzschutzwand, La Fola

 Baugesuch Urs Vetter-Zehnder, Sitzplatzschutzwand, La Fola
 
 
 

Tag der Publikation:
 

17.05.2013

Bauherrschaft:

 

Urs Vetter-Zehnder
Krummackerstrasse 16
8360 Eschlikon
 

Vertreter:

 

H.P. Herzog, Architekturbüro
Pardi 25
7083 Lantsch/Lenz

Bauvorhaben:

Sichtschutzwände beim Sitzplatz 

Lage der Baute:

La Fola 1, Parzelle 135

Baugespann:

erstellt am 02.05.2013

Auflagedauer:

Gemeindekanzlei Lantsch/Lenz
vom 17.05.2013 – 06.06.2013

Endtermin der Einsprachen:

öffentlich-rechtliche schriftlich und begründet an den 
Gemeindevorstand Lantsch/Lenz bis 06.06.2013

 Lantsch/Lenz, 13.05.2013

 Gemeindevorstand   Lantsch/Lenz

 
 
 

Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen, öffentliche Planauflage

Gemeinde Lantsch/Lenz
 
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

Öffentliche   Planauflage

Vorlage Nr. L-208797
  11 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen
  „Sudem Vischnanca“ und „Pardi“ [Kabelumlegung]

Vorlage Nr. L-208798
  11 kV-Kabel zwischen der Transformatorenstation
  „Sudem Vischnanca“ und der Mess- und Transformatorenstation „Zarnos“.
 
 

Gesuchsteller:

 

 

 

Gemeinde Lantsch/Lenz, Elektrizitätswerk, 7083 Lantsch/Lenz

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat   (ESTI) ist das oben aufgeführte Plangenehmigungsgesuch eingegangen.

 

Öffentliche
Auflage:

 

 

 

 

Die   Gesuchsunterlagen werden vom 13. Mai bis am 11. Juni 2013 bei der Gemeindeverwaltung   Lantsch/Lenz, Voia Principala 90, 7083 Lantsch/Lenz, öffentlich aufgelegt. Einsichtnahme während den ordentlichen   Öffnungszeiten.

Die   öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42 bis 44 des   Enteignungsgesetzes (SR 711, EntG) zur Folge.

 

Einsprachen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wer   nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021, VwVG) oder des EntG Partei ist,   kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat,   Planvorlagen, Luppmen-strasse 1, 8320   Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einspra­che erhebt, ist vom weiteren   Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb   der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie   Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche   Einspra­chen und Begehren nach den Artikeln 39 bis 41, EntG sind ebenfalls   beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen, Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

 

Chur, 10. Mai 2013

Amt für Energie und   Verkehr Graubünden
Abteilung Energieversorgung

 

AVM - Öffentliche Auflage

 

AVM – Abfallbewirtschaftungsverband Mittelbünden  /  Öffentliche Auflage 

Laut Art. 56 Abs. 2 des kantonalen Gemeindegesetzes sind der Jahresbericht, die Bilanz, die Betriebsrechnung und der Voranschlag des AVM bei den Mitgliedsgemeinden öffentlich aufzulegen. 

Die entsprechenden Unterlagen liegen auf der Gemeindekanzlei auf und können während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

 

Die Gemeindeverwaltung

Tarif "Einheimisch Destination" Lenzerheide Bergbahnen AG

Tarif "Einheimisch Destination" Lenzerheide Bergbahnen AG

Aufgrund der Intervention durch den Gemeindevorstand Lantsch/Lenz haben der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der Lenzerheide Bergbahnen AG nun entschieden, die zusätzlichen Einheimischermässigungen, analog der Gemeinden Vaz/Obervaz und Churwalden, weiterhin auch den Einwohnern der Gemeinde Lantsch/Lenz zu gewähren. Dieser Entscheid ist einzig für die Einwohner der Gemeinde Lantsch/Lenz gültig. 

Die Gemeindeverwaltung