Sirenentests 6. Februar 2013
Am Mittwoch, 6. Februar 2013, finden in der ganzen Schweiz die jährlichen Sirenentests „Allgemeiner Alarm“ und „Wasseralarm“ statt. Die Sirenentests dienen einerseits der Überprüfung der technischen Funktionsbereitschaft der Sirenen und andererseits der Bevölkerung zum Kennen lernen der unterschiedlichen Alarmsignale mit denen die Bevölkerung bei akuter Gefahr alarmiert wird.
Der „Allgemeine Alarm“ wird um 13.30 sowie um 14.00 Uhr ausgelöst. Es handelt sich dabei um einen regelmässigen auf- und absteigenden Ton von einer Minute Dauer. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Wenn der Alarm jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Verhaltensanweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Der „Wasseralarm“ wird nur im Einzugsgebiet von Stauanlagen um 14.15 Uhr ausgelöst. Es handelt sich um einen regelmässigen unterbrochenen tiefen Ton von sechs Minuten. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Fluchtpläne bei Wasseralarm sind bei den Gemeinden, welche sich im Abflussgebiet von Stauanlagen befinden, einsehbar.
Wenn das Zeichen „Wasseralarm“ jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies eine Gefährdung der Bevölkerung. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert das Gefährdete Gebiet unverzüglich zu verlassen
Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf den hintersten Seiten jeder Telefonbuchnummer im Merkblatt „Alarmierung der Bevölkerung“. Neu können die Angaben auch auf Teletext, Seite 662, und auf der Website www.sirenentest.ch nachgelesen werden.
Das Amt für Militär und Zivilschutz bittet die Bevölkerung um Verständnis für die mit den Sirenentests verbundenen Unannehmlichkeiten.
Die Gemeindeverwaltung
Verkehrsanordnungen Gemeinde Lantsch/Lenz
1. Der Gemeindevorstand Lantsch/Lenz hat an der Sitzung vom 09.01.2013, gestützt auf Art. 7 Abs. 1 und 2 EGzSVG nachfolgend aufgeführte Verkehrsanordnungen beschlossen.
Parkieren gegen Gebühr (Sig. 4.20)
Gebühren: maximal 8 Stunden, Montag bis Sonntag, täglich von 08:00 bis 19.00 Uhr,
1 Std CHF 1.00, je weitere Std CHF 1.00
Dauerkarten: Monatskarte CHF 80.00, Jahreskarte auf Kontrollschild CHF 500.00, Jahreskarte auf Wohnung CHF 600.00
- Parkplatz Davos Ual unten, ca. 11 Parkplätze
- Parkplatz La Fola, Post, 14 Parkplätze
Parkieren gegen Gebühr (Sig. 4.20)
Gebühren: maximal 8 Stunden, Montag bis Sonntag, täglich von 08:00 bis 19.00 Uhr,
1 Std CHF 1.00, je weitere Std CHF 1.00
- Parkplatz Sisom Vischnanca, Verwaltung, 16 Parkplätze, davon 1 Parkplatz für Gehbehinderte
- Parkplatz Davos Ual oben, ca. 10 Parkplätze
Parkieren gegen Gebühr (Sig. 4.20)
Gebühren: maximal 11 Stunden, Montag bis Sonntag, täglich von 08:00 bis 19.00 Uhr,
1 Std CHF 1.00, je weitere Std CHF 0.50
Dauerkarten: Karte Tschividains CHF 200.00
- Parkplatz Foppa, ca. 200 Parkplätze
Parkieren gegen Gebühr (Sig. 4.20)
Gebühren: maximal 11 Stunden, Montag bis Sonntag, täglich von 08:00 bis 19.00 Uhr,
1 Std CHF 1.00, je weitere Std CHF 0.50
- Parkplatz Sudem Vischnanca, ca. 30 Plätze
Parkieren verboten (Sig. 2.50) von 24.00 Uhr bis 08.00 Uhr
Das Verbot gilt jeweils vom 01. Dezember bis 01. April
- Parkplatz Sisom Vischnanca, Verwaltung, 16 Parkplätze, davon 1 Parkplatz für Gehbehinderte
- Parkplatz Davos Ual oben, ca. 10 Parkplätze
- Parkplatz Foppa, ca. 200 Parkplätze
- Parkplatz Sudem Vischnanca, ca. 30 Plätze
2. Die geplanten Verkehrsanordnungen wurden vorgängig von der Kantonspolizei genehmigt.
3. Gegen vorliegende Verfügung kann gestützt auf Art. 49 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG; BR 370.100) innert 30 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat das Rechtsbegehren, den Sachverhalt und eine Begründung zu enthalten. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit im Besitze des Beschwerdeführers, zusammen mit vorliegendem Entscheid beizulegen. Die Beschwerdeschrift ist vom Beschwerdeführer oder seinem Vertreter zu unterzeichnen.
Lantsch/Lenz, 10. Januar 2013 Der Gemeindevorstand
Eidgenössische Volksabstimmung vom 25. November 2012
· Änderung des Tierseuchengesetzes
Kantonale Volksabstimmung vom 25. November 2012
· Gesetz über Tourismusabgaben (Tourismusabgabengestz TAG)
Abstimmungsresultate der Gemeinde Lantsch/Lenz
Gratis-Sportbus Winter 2012/2013
Die Gemeinde Lantsch/Lenz bietet für den Winter 2012/13 wiederum einen Gratis-Sportbus zwischen Lantsch/Lenz und Lenzerheide/Lai an. Der Gratis-Sportbus verkehrt täglich vom 22.12.12 – 6.1.13 sowie vom 26.1.13 – 17.3.13.
Abfahrtszeiten
Lantsch/Lenz nach Lenzerheide/Lai: 08.41, 11.41, 15.41, 16.41.
Lenzerheide/Lai nach Lantsch/Lenz: 11.11, 15.11, 16.11.
Ein detaillierter Fahrplan mit allen Haltestellen kann an diversen Stellen bezogen werden (Gemeindeverwaltung, Tourismusbüro, Post, Hotels, Spar, Volg) oder unter Tourismus/Sportbus.
Die Gemeindeverwaltung
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1. Der Gemeindevorstand Lantsch/Lenz beabsichtigt folgende Änderung der polizeilichen Verfügung vom 16. März 2011 „Parkieren mit Parkscheibe“ vorzunehmen. Parkieren gegen Gebühr (Sig. 4.20) Gebühren: maximal 8 Stunden, Montag bis Sonntag, täglich von 08:00 bis 19.00 Uhr, 1 Std. CHF 1.00, je weitere Std. CHF 1.00. Dauerkarten: Monatskarte CHF 80.00, Jahreskarte auf Kontrollschild CHF 500.00,
- Parkplatz Davos Ual unten, ca. 11 Parkplätze - Parkplatz La Fola, Post, 14 Parkplätze
Parkieren gegen Gebühr (Sig. 4.20) Gebühren: maximal 8 Stunden, Montag bis Sonntag, täglich von 08:00 bis 19.00 Uhr, 1 Std. CHF 1.00, je weitere Std. CHF 1.00.
- Parkplatz Sisom Vischnanca, Verwaltung, 16 Parkplätze, davon 1 Parkplatz für Gehbehinderte - Parkplatz Davos Ual oben, ca. 10 Parkplätze
Parkieren gegen Gebühr (Sig. 4.20) Gebühren: maximal 11 Stunden, Montag bis Sonntag, täglich von 08:00 bis 19.00 Uhr, 1 Std. CHF 1.00, je weitere Std. CHF 0.50. Dauerkarten: Karte Tschividains CHF 200.00.
- Parkplatz Foppa, ca. 200 Parkplätze
Parkieren gegen Gebühr (Sig. 4.20) Gebühren: maximal 11 Stunden, Montag bis Sonntag, täglich von 08:00 bis 19.00 Uhr, 1 Std. CHF 1.00, je weitere Std. CHF 0.50.
- Parkplatz Sudem Vischnanca, ca. 30 Plätze
Parkieren verboten (Sig. 2.50) von 24.00 Uhr bis 08.00 Uhr Das Verbot gilt jeweils vom 01. Dezember bis 01. April
- Parkplatz Sisom Vischnanca, Verwaltung, 16 Parkplätze, davon 1 Parkplatz für Gehbehinderte - Parkplatz Davos Ual oben, ca. 10 Parkplätze - Parkplatz Foppa, ca. 200 Parkplätze - Parkplatz Sudem Vischnanca, ca. 30 Plätze
2. Die geplanten Verkehrsbeschränkungen wurden vorgängig von der Kantonspolizei genehmigt. 3. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Lantsch/Lenz eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.
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