Begehen und Befahren der Felder
Gemäss Art. 30 der Alp-, Weide- und Flurordnung ist das Begehen und Befahren der Felder für Unberechtigte vom 1. Mai bis zur letzten Abernte (ca. Oktober) verboten.
Wir bitten daher Einheimische und Gäste, Erwachsene und Kinder, sowie Biker die Felder weder zu betreten noch zu befahren.
Unter anderem dürfen Hundebesitzer ihre Hunde nicht frei auf Feldern herumlaufen lassen. Hundekot ist auf dem gesamten Gemeindegebiet (öffentlicher und privater Grund) durch die Hundehalter unverzüglich zu beseitigen und in die Robidog-Kehrichteimer zu entsorgen. Hundespielzeug und Wurfstöcke nicht in Felder werfen und zudem sicherstellen, dass diese nicht überall liegengelassen werden.
Wir danken für die Rücksichtnahme.
Gemeindevorstand Lantsch/Lenz