Hundesteuer 2024
Das Halten von Hunden, jeder Halterwechsel sowie das Ableben von Hunden sind der Gemeinde innert 10 Tagen zu melden. Wir ersuchen alle Hundehalter, welche Ihren Hund oder allfällige Änderungen noch nicht gemeldet haben, dies bis spätestens 10. Februar 2024 nachzuholen. Widerhandlungen werden gemäss kommunalem Polizeigesetz geahndet.
Alle in der Schweiz lebenden Hunde, müssen zudem mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei amicus.ch registriert sein.
Für jeden über drei Monate alten Hund, welcher auf Gemeindegebiet gehalten wird, ist eine Steuer zu entrichten. Die Hundesteuer 2024 wird aufgrund der uns vorliegenden Daten im Februar in Rechnung gestellt. Sie beträgt für den ersten Hund CHF 75.00 und für jeden weiteren im selben Haushalt gehaltenen Hund CH 100.00. Aktive Polizei-, Lawinen-, Flächensuchhunde, sowie Sanitäts-, Herdenschutz- und Schweisshunde mit gültiger Nachsuchebewilligung sind von den Steuern befreit.
Hunde sind auf dem gesamten Wohngebiet sowie in Wildruhezonen immer an der Leine zu führen. Hundehalter stellen sicher, dass Mensch und Tier durch die Hunde in keiner Art und Weise gefährdet oder belästigt werden. Hundekot ist auf dem gesamten Gemeindegebiet durch die Hundehalter unverzüglich zu beseitigen.
Die Gemeindeverwaltung