Meldevorschriften Einwohnerkontrolle
Anmeldung
Wer in der Gemeinde Lantsch/Lenz Wohnsitz oder Aufenthalt nimmt, hat sich innert 14 Tagen seit dem Zuzug (Ausländer jedoch vor Stellenantritt) persönlich anzumelden und die entsprechenden Ausweisschriften abzugeben.
Schweizer Bürger benötigen einen Heimatschein oder bei Wochenaufenthalt einen gültigen Heimatausweis. Für Kinder ohne eigenen Heimatschein ist das Familienbüchlein oder der Geburtsschein vorzuweisen. Pro volljährige Person ist zudem unser Anmeldeformular (Anmeldung Einwohnerkontrolle) auszufüllen. Alle Zuzüger müssen eine aktuelle Krankenversicherungspolice vorweisen. Die Anmeldegebühr ist bar zu entrichten und beträgt bei Niederlassung CHF 10.00 pro Erwachsener bzw. pro Ehepaar oder Familie und CHF 30.00 für den Wochenaufenthalt pro Person.
Ausländer müssen einen gültigen Ausländerausweis oder das Formular A1 mit gültigem Pass vorlegen. Ebenfalls ist eine aktuelle Krankenversicherungspolice vorzuweisen. Pro Person ist zudem unser Anmeldeformular (Anmeldung Einwohnerkontrlle) auszufüllen.
Hundehalter müssen Ihren Hund der Gemeinde melden und bei www.amicus.ch registrieren.
Abmeldung
Wer von Lantsch/Lenz wegzieht, muss sich vor dem Wegzug abmelden und die deponierten Schriften abholen. Der bei Anmeldung ausgehändigte Schriftenempfangsschein bzw. Aufenthaltsausweis (bei Wochenaufenthalt) ist mitzubringen. Ausländer bringen den Ausländerausweis mit. Vollständige Wegzugsadresse und das Wegzugsdatum sind mitzuteilen.
Wohnungswechsel
Jeder Wohnungswechsel, auch innerhalb der Gemeinde, ist uns innert 14 Tagen zu melden.
Arbeitgeber
Arbeitgeber bitten wir, Ihre Angestellten auf diese Meldevorschriften hinzuweisen. Bei Wegzug ausländischer Arbeitskräfte wird eine Meldung des Arbeitgebers an die Einwohnerkontrolle empfohlen (Wegzugsdatum, Wegzugsadresse).
Mieterwechsel
Vermieter müssen jeden Zuzug und Wegzug von Mietern melden.
Weitere Informationen siehe Verwaltung -> Einwohnerkontrolle
Einwohnerkontrolle Lantsch/Lenz