Cumoin da Lantsch    Gemeinde Lantsch/Lenz

  • Alp Sanaspas Wandern
  • Steinboecke Am Lenzerhorn 1
  • Panorama Gegen Westen Mit Piz Beverin
  • Bike
  • Regenbogen
  • Sommermarkt Einheimische Produkte
  • Elisa Gasparin Schiessen
  • Steinbock Am Lenzerhorn
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  • Bual Mit Piz Ela Tinzenhorn Piz Mitgel
  • Panorama Gegen Norden
  • Selina Gasparin Rollski Abfahrt
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  • Golfplatz
  • Schulanlage Lantsch Lenz
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  • Wasserfall Alp Sanaspans
  • St Cassian Mit Tinzenhorn Und Piz Mitgel
  • Steinboecke Am Lenzerhorn
  • Bot Da Loz Mit Piz Forbesch
  • Tschividains
  • Saeumer Steinbock
  • Blumenwiese Mit Bergpanorama

Allgemeine Mitteilungen

Meldevorschriften Einwohnerkontrolle Frühling

Anmeldung

Wer in der Gemeinde Lantsch/Lenz Wohnsitz oder Aufenthalt nimmt, hat sich innert 14 Tagen seit dem Zuzug (Ausländer jedoch vor Stellenantritt) persönlich anzumelden und die entsprechenden Ausweisschriften abzugeben.

Schweizer Bürger benötigen einen Heimatschein oder bei Wochenaufenthalt einen gültigen Heimatausweis. Für Kinder ohne eigenen Heimatschein ist das Familienbüchlein oder der Geburtsschein vorzuweisen. Pro volljährige Person ist zudem unser Anmeldeformular (Anmeldung Einwohnerkontrolle) auszufüllen. Alle Zuzüger müssen eine aktuelle Krankenversicherungspolice vorweisen. Die Anmeldegebühr ist bar zu entrichten und beträgt bei Niederlassung CHF 10.00 pro Erwachsener bzw. pro Ehepaar oder Familie und CHF 30.00 für den Wochenaufenthalt pro Person.

Ausländer müssen einen gültigen Ausländerausweis oder das Formular A1 mit gültigem Pass vorlegen. Ebenfalls ist eine aktuelle Krankenversicherungspolice vorzuweisen. Pro Person ist zudem unser Anmeldeformular (Anmeldung Einwohnerkontrlle) auszufüllen.

Hundehalter müssen Ihren Hund der Gemeinde melden und bei www.amicus.ch registrieren.

Abmeldung

Wer von Lantsch/Lenz wegzieht, muss sich vor dem Wegzug abmelden und die deponierten Schriften abholen. Der bei Anmeldung ausgehändigte Schriftenempfangsschein bzw. Aufenthaltsausweis (bei Wochenaufenthalt) ist mitzubringen. Ausländer bringen den Ausländerausweis mit. Vollständige Wegzugsadresse und das Wegzugsdatum sind mitzuteilen.

Wohnungswechsel
Jeder Wohnungswechsel, auch innerhalb der Gemeinde, ist uns innert 14 Tagen zu melden.

Arbeitgeber
Arbeitgeber bitten wir, Ihre Angestellten auf diese Meldevorschriften hinzuweisen. Bei Wegzug ausländischer Arbeitskräfte wird eine Meldung des Arbeitgebers an die Einwohnerkontrolle empfohlen (Wegzugsdatum, Wegzugsadresse).

Mieterwechsel

Vermieter müssen jeden Zuzug und Wegzug von Mietern melden.

 

Weitere Informationen siehe Verwaltung ->  Einwohnerkontrolle

Einwohnerkontrolle Lantsch/Lenz

Lantsch/Lenz ist eine politische Gemeinde in der Region Albula,
im Kanton Graubünden.

Adresse
Canzloia communala Lantsch
Voia Principala 90
7083 Lantsch/Lenz
Verwaltung
081 659 01 01
Fax: 081 659 01 00
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Öffnungszeiten Schalter

Montag - Freitag
08:30 - 11:00 Uhr

Montag und Donnerstag
14:30 - 17:00 Uhr

Notfalltreffpunkt in Lantsch/Lenz

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Voia Principala 90

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