Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung (mit Informationsauflage Rodungsgesuch) mit Einspracheauflage Waldfeststellung
In Anwendung von Art. 13 der kant. Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich der Ortsplanungsrevision der Gemeinde Lantsch/Lenz statt. Zur Information wird gleichzeitig das dazu erforderliche Rodungsgesuch aufgelegt.
Gleichzeitig erfolgt in Anwendung von Art. 11 des kant. Waldgesetzes (KWaG) und Art. 13 Abs. 1 des eidg. Waldgesetzes (WaG) die öffentliche Auflage der von den zuständigen Forstorganen festgestellten und vermessenen Waldgrenze im Bereich Bauzone/Wald.
Gegenstand:
- Ortsplanungsrevision
Auflageakten:
- Baugesetz
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2'000
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:10'000
- Genereller Erschliessungsplan Verkehr 1:2'000
- Genereller Erschliessungsplan Ver- und Entsorgung 1:2'000
- Genereller Erschliessungsplan 1:10'000
Auflageakten Waldfeststellung:
Die festgestellten Waldgrenzen sind im Zonenplan 1:2000 speziell bezeichnet.
Grundlagen:
- Planungs- und Mitwirkungsbericht
- Rodungsgesuch (zur Information)
Rodungsplan 1:1'000
Rodungsgesuch Tschividains 1:25'000
Rodungsgesuch Parkplatz Tschividains
Auflagefrist:
- 03. November 2023 bis 11. Dezember 2023
Auflageort/-zeit:
- Gemeindekanzlei Lantsch/Lenz, während den üblichen offiziellen Öffnungszeiten / Webseite der Gemeinde.
Informationsveranstaltung:
Am Freitag, den 10. November 2023 um 20 Uhr, findet in der Sala sot igl Tez eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.
Sprechstunden:
Vertreter der Gemeinde und des Planungsbüros stehen für individuelle Fragen im Rahmen von Einzelgesprächen zur Verfügung. Eine telefonische Voranmeldung bei der Gemeindeverwaltung ist zwingend (Telefon 081 659 01 01). Die Sprechstunden finden statt am:
- Samstag, 11.11.2023, ab 08.00 Uhr
- Mittwoch, 15.11.2023, ab 17.00 Uhr
- Samstag, 25.11.2023, ab 08.00 Uhr
Vorschläge und Einwendungen:
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.
Informationsauflage Rodungsgesuch:
Die ordentliche Auflage des Rodungsgesuches nach Art. 5 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) mit Eröffnung der Einsprachefrist findet erst zu einem späteren Zeitpunkt parallel zur ortsplanerischen Beschwerdeauflage nach Art. 101 Abs. 1 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) statt. Die entsprechende Publikation wird gleichzeitig wie die Publikation der Gemeindeabstimmung über die Ortsplanungsrevision erfolgen.
Einsprachen gegen die Waldfeststellung:
Gegen die im Zonenplan speziell bezeichneten Waldgrenzen kann innert 30 Tagen seit dem Publikationsdatum schriftlich beim Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität, Ringstrasse 10, 7001 Chur, Einsprache erhoben werden. Ohne Einsprache tritt die Waldfeststellung in Kraft.
Fragen zu den Waldfeststellungen:
Für Fragen steht das Amt für Wald und Naturgefahren, Region 4 Mittelbünden / Moesano Tel. 081 257 50 20, zur Verfügung.
Lantsch/Lenz, 03. November 2023 Der Gemeindevorstand