Cumoin da Lantsch    Gemeinde Lantsch/Lenz

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Allgemeine Mitteilungen

Pilzschutz

In der Schweiz sind zwölf Pilzarten gesetzlich geschützt. Diese zwölf Arten zählen zu den am meisten vom Aussterben bedrohten Pilzarten der Schweiz und deren Sammeln ist untersagt.

Damit das Vorkommen von Pilzen langfristig gesichert ist, gibt es in verschiedenen Regionen Graubündens Pilzschutzgebiete. In diesen ist das Sammeln von Pilzen aller Arten verboten. Eine Übersicht über die Pilzschutzgebiete im Kanton Graubünden finden Sie auf der interaktiven Karte des Amt für Natur und Umwelt.

Das allgemeine Sammeln von Pilzen ist in Graubünden wie folgt gesetzlich geregelt.

Schonzeit: Vom 1. – 10. jedes Monats ist das Sammeln von Pilzen aller Art untersagt
Erlaubte Menge: Ausserhalb der Schonzeit dürfen 2 kg pro Person und Tag gesammelt werden
Verboten:
  • ist das Sammeln in Gruppen von mehr als drei Personen (ausgenommen Familien und bewilligte Exkursionen)
  • das mutwillige Zerstören von Pilzen
  • das Verwenden von Geräten aller Art beim Pilzsammeln

 Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden gemäss Art. 16 des Gesetzes über den Schutz von Pflanzen und Pilzen mit Haft oder Busse bestraft.

Die offizielle Pilzkontrollstelle ist jeweils am Mittwoch und Sonntag von 16.00 - 17.00 Uhr geöffnet:
Stadtpolizei Chur, Kornplatz 10, 7000 Chur.

Weitere Informationen oder Pilzkontrollstellen finden Sie unter: pilzverein-gr.ch.

Die Gemeindeverwaltung

Lantsch/Lenz ist eine politische Gemeinde in der Region Albula,
im Kanton Graubünden.

Adresse
Canzloia communala Lantsch
Voia Principala 90
7083 Lantsch/Lenz
Verwaltung
081 659 01 01
Fax: 081 659 01 00
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Öffnungszeiten Schalter

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Montag und Donnerstag
14:30 - 17:00 Uhr

Notfalltreffpunkt in Lantsch/Lenz

Gemeindeverwaltung
Voia Principala 90

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