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Cumoin da Lantsch    Gemeinde Lantsch/Lenz

Allgemeine Mitteilungen aus der Gemeinde Lantsch/Lenz

Pilzschutz - Pilzkontrolle

In der Schweiz sind zwölf Pilzarten gesetzlich geschützt. Diese zwölf Arten zählen zu den am meisten vom Aussterben bedrohten Pilzarten der Schweiz und deren Sammeln ist untersagt.

Damit das Vorkommen von Pilzen langfristig gesichert ist, gibt es in verschiedenen Regionen Graubündens Pilzschutzgebiete. In diesen ist das Sammeln von Pilzen aller Arten verboten. Eine Übersicht über die Pilzschutzgebiete im Kanton Graubünden finden Sie auf der interaktiven Karte des Amt für Natur und Umwelt.

Das allgemeine Sammeln von Pilzen ist in Graubünden wie folgt gesetzlich geregelt.

Schonzeit: Vom 1. – 10. jedes Monats ist das Sammeln von Pilzen aller Art untersagt
Erlaubte Menge: Ausserhalb der Schonzeit dürfen 2 kg pro Person und Tag gesammelt werden
Verboten:
  • ist das Sammeln in Gruppen von mehr als drei Personen (ausgenommen Familien und bewilligte Exkursionen)
  • das mutwillige Zerstören von Pilzen
  • das Verwenden von Geräten aller Art beim Pilzsammeln

 Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden gemäss Art. 16 des Gesetzes über den Schutz von Pflanzen und Pilzen mit Haft oder Busse bestraft.

Die offizielle Pilzkontrollstelle ist jeweils am Mittwoch von 16.00 - 17.00 Uhr und am Sonntag von 15.30 - 17.00 Uhr geöffnet:
Stadtpolizei Chur, Kornplatz 10, 7000 Chur.

Weitere Informationen oder Pilzkontrollstellen finden Sie unter: pilzverein-gr.ch.

Die Gemeindeverwaltung