Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet
1. In der Sitzung vom 01.02.2023 hat der Gemeindevorstand Lantsch/Lenz gestützt auf Art. 7 Abs. 1 und 2 EGzSVG nachfolgend aufgeführte Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet Lantsch/Lenz beschlossen:
Zone Parkieren verboten (Sig. 2.59.1 [Sig. 2.50])
Zusatztafel: Ausgenommen signalisierte und- / oder markierte Plätze
- Lantsch/Lenz, Voia da Brinzauls, Erweiterung ab dem Parkplatz Sudem Vischnanca
in Richtung Brienz bzw. bis zum Ortsende, 720.13 Brienzerstrasse
Signalstandorte:
2‘762‘995 1‘172‘063
2‘763‘001 1‘172‘072
2. Die Verfügung vom 16. März 2011 in Bezug auf die Zone Parkieren verboten in Lantsch/Lenz bleibt bestehen bzw. ist Teil dieser Verfügung.
3. Diese Massnahme tritt nach Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist mit dem Anbringen der Signalisation in Kraft.
4. Gegen vorliegende Verfügung kann gestützt auf Art. 49 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG; BR 370.100) innert 30 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat das Rechtsbegehren, den Sachverhalt und eine Begründung zu enthalten. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit im Besitze des Beschwerdeführers, zusammen mit vorliegendem Entscheid beizulegen. Die Beschwerdeschrift ist vom Beschwerdeführer oder seinem Vertreter zu unterzeichnen.
Lantsch/Lenz, 07. Februar 2023 Der Gemeindevorstand