Cumoin da Lantsch    Gemeinde Lantsch/Lenz

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Allgemeine Mitteilungen

Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet

1. In der Sitzung vom 01.02.2023 hat der Gemeindevorstand Lantsch/Lenz gestützt auf Art. 7 Abs. 1 und 2 EGzSVG nachfolgend aufgeführte Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet Lantsch/Lenz beschlossen:

Zone Parkieren verboten (Sig. 2.59.1 [Sig. 2.50])

Zusatztafel: Ausgenommen signalisierte und- / oder markierte Plätze

- Lantsch/Lenz, Voia da Brinzauls, Erweiterung ab dem Parkplatz Sudem Vischnanca

in Richtung Brienz bzw. bis zum Ortsende, 720.13 Brienzerstrasse

Signalstandorte:

2‘762‘995 1‘172‘063

2‘763‘001 1‘172‘072

2. Die Verfügung vom 16. März 2011 in Bezug auf die Zone Parkieren verboten in Lantsch/Lenz bleibt bestehen bzw. ist Teil dieser Verfügung.

3. Diese Massnahme tritt nach Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist mit dem Anbringen der Signalisation in Kraft.

4. Gegen vorliegende Verfügung kann gestützt auf Art. 49 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG; BR 370.100) innert 30 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat das Rechtsbegehren, den Sachverhalt und eine Begründung zu enthalten. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit im Besitze des Beschwerdeführers, zusammen mit vorliegendem Entscheid beizulegen. Die Beschwerdeschrift ist vom Beschwerdeführer oder seinem Vertreter zu unterzeichnen.

Lantsch/Lenz, 07. Februar 2023                                     Der Gemeindevorstand

Lantsch/Lenz ist eine politische Gemeinde in der Region Albula,
im Kanton Graubünden.

Adresse
Canzloia communala Lantsch
Voia Principala 90
7083 Lantsch/Lenz
Verwaltung
081 659 01 01
Fax: 081 659 01 00
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Öffnungszeiten Schalter

Montag - Freitag
08:30 - 11:00 Uhr

Montag und Donnerstag
14:30 - 17:00 Uhr

Notfalltreffpunkt in Lantsch/Lenz

Gemeindeverwaltung, Schalter Kanzlei, Voia Principala 90

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