Gemeindewahlen vom 28. Oktober 2012
Die Wahlen zur Bestellung der Gemeindebehörde finden laut Verfassung jeweils alle 3 Jahre am letzten Sonntag im Oktober statt. Der Amtsantritt erfolgt am 1. Januar 2013. Die Amtsdauer der Gemeindebehörden beträgt drei Jahre.
Aufgrund der eingegangenen Demissionen sind folgende Ämter neu zu besetzen.
1 Mitglied Gemeindevorstand
1 Mitglied Geschäftsprüfungskommission
1 Mitglied Stellvertretung Geschäftsprüfungskommission
1 Mitglied Schulrat
1 Mitglied Baukommission
1 Delegierter Kreisrat
Alle weiteren Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber stellen sich für eine Wiederwahl zur Verfügung.
Wir ersuchen alle interessierten Personen, welche motiviert sind eine politische Aufgabe zu übernehmen, sich auf der Gemeindeverwaltung zu melden.
Ordnungshalber sind nachstehend die Artikel über die Unvereinbarkeit und Ausschlussgründe bei den Wahlen in der Gemeinde Lantsch/Lenz aufgeführt.
Art. 22
Ein ständiger Gemeindeangestellter darf der ihm unmittelbar vorgesetzten Behörde nicht angehören. Er kann jedoch mit beratender Stimme zu den Verhandlungen zugezogen werden. Mitglieder des Vorstandes können nicht Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission sein.
Art. 23
Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Ehegatten und Geschwister dürfen nicht gleichzeitig derselben Gemeindebehörde angehören. Diese Ausschlussgründe gelten auch zwischen Mitgliedern des Gemeindevorstandes und der Geschäftsprüfungskommission. Wenn Personen in einer Behörde gewählt werden, der sie infolge Verwandtschaft nicht gleichzeitig angehören dürfen, so ist die Wahl für diejenige Person gültig, die bisher schon im Amte war, oder die bei gleichzeitiger Neuwahl mehr Stimmen auf sich vereinigt.
Lantsch/Lenz, 17.09.2012 Der Gemeindevorstand