Gemeindeversammlung vom 15. Mai 2024 fakultatives Referendum
An der Gemeindeversammlung vom 15. Mai 2024 haben die Stimmberechtigten die Teilrevision des folgenden Gesetzes genehmigt:
- Teilrevision Erschliessungs-, Benützungs- und Gebührengesetz
Dieser Beschluss unterliegt gemäss Art. 28a der Gemeindeverfassung dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beginnt ab der öffentlichen Publikation am 31. Mai 2024 und dauert bis zum 30. Juni 2024.
Lantsch/Lenz, 22.05.2024 Der Gemeindevorstand Lantsch/Lenz