Gemeindevorstand
Der Gemeindevorstand ist die oberste Verwaltungs- und Polizeibehörde der Gemeinde. Er besteht aus dem Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin sowie vier weiteren Mitgliedern und führt die laufenden Geschäfte der Gemeinde.
Stellung und Verantwortung
Dem Gemeindevorstand stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch übergeordnetes Recht oder durch Gemeindeverfassung und Gemeindegesetze einem anderen Organ übertragen sind. Er sorgt für den rechtmässigen und effizienten Vollzug der politischen Beschlüsse.
Zentrale Aufgaben
Der Gemeindevorstand ist insbesondere zuständig für:
- den Vollzug des eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Rechts sowie der Beschlüsse von Urnengemeinde und Gemeindeversammlung,
- die Führung, Beaufsichtigung und Koordination der gesamten Gemeindeverwaltung sowie der ausgelagerten Trägerschaften,
- die Verwaltung des Gemeindevermögens und die Leitung sämtlicher Departemente,
- die Erstellung des Budgets und der Jahresrechnung,
- die Vorbereitung aller Vorlagen zuhanden der Urnenabstimmungen und der Gemeindeversammlung sowie die Organisation von Wahlen und Abstimmungen,
- die Vertretung der Gemeinde gegenüber Dritten sowie vor Gerichten und Behörden,
- die Ausübung der gemeindlichen Polizeigewalt und der Verwaltungsstrafkompetenzen, soweit diese nicht anderen Behörden übertragen sind.
Finanzielle, strategische und organisatorische Zuständigkeiten
Innerhalb seiner Finanzkompetenzen entscheidet der Gemeindevorstand unter anderem über:
- nicht budgetierte Ausgaben in begrenztem Umfang sowie über Nachtrags- und Zusatzkredite,
- Anleihen, Bürgschaften, Darlehen und Grundstückgeschäfte mit beschränkter finanzieller Tragweite,
- strategische Grundsatzentscheide, Legislaturziele und Finanzplanung,
- die Organisation der Gemeindeverwaltung sowie Eignerstrategien und Leistungsvereinbarungen bei Gemeindebeteiligungen,
- besondere Baugesuche und Baueinsprachen gemäss kantonalem Raumplanungsrecht.
Der Gemeindevorstand kann einzelne Befugnisse im Rahmen der Organisationsverordnung an die Geschäftsleitung übertragen.
Gemeindevorstand / Departementszuteilung Legislaturperiode 2025 - 2027