Cumoin da Lantsch    Gemeinde Lantsch/Lenz

  • Glückliches Kalb
  • Wasserfall Alp Sanaspans
  • Golfplatz
  • Bot Da Loz Mit Piz Forbesch
  • Marienkirche
  • Panorama Gegen Suedwesten
  • St Cassian Mit Tinzenhorn Und Piz Mitgel
  • Alp Sanaspas Wandern
  • Sommermarkt Einheimische Produkte
  • Sommermarkt
  • Steinboecke Am Lenzerhorn
  • Schulanlage Lantsch Lenz
  • Panorama Von Rofna
  • Steinboecke Am Lenzerhorn 1
  • Blumentrog
  • Tschividains
  • Spielplatz
  • Panorama Staudenrahmen
  • Bike
  • Steinbock Am Lenzerhorn
  • Lenzerhorn Und Piz Linard
  • Selina Gasparin Rollski Abfahrt
  • Friedhof Mit Eisenkreuzen
  • St Antoniuskirche Wiederspiegelt Im Musikinstrument
  • Vasternos
  • Blumenwiese Mit Bergpanorama
  • Panorama Gegen Westen Mit Piz Beverin
  • Elisa Gasparin Schiessen
  • Panorama Von Fluroins
  • Panorama Gegen Norden
  • Lenzerhorn Mit Berggipfelpanorama
  • Regenbogen
  • Vollmond
  • Bual Mit Piz Ela Tinzenhorn Piz Mitgel
  • Saeumer Steinbock
  • Haengebruecke

Tourismusförderungsabgabe (TFA)

Gemäss Art. 13 des Gesetzes über die Erhebung der Gäste- und Tourismusförderungsabgabe (830) unterliegen alle ansässigen Betriebe, ungeachtet ihrer Rechtsform der Tourismusförderungsabgabe. Die Abgaben haben namentlich zu entrichten:

  • Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Garni-Hotels, Aparthotels, Clubhotels, Kurbetriebe, Pensionen, Gasthöfe, Berghäuser, Jugendherbergen, Gruppenunterkünfte jeglicher Art, Erholungsheime, Kliniken und dergleichen;

  • Vermieter von Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Privatzimmern, Wohn- und Jagdhütten sowie von Standplätzen für Wohnwagen, Wohnmobile, Mobilhomes, Zelte und dergleichen;

  • Produktions-, Handels-, Gewerbe-, Restaurations- und Dienstleistungsbetriebe aller Art wie beispielsweise Bergbahnbetriebe, Energieversorgungsbetriebe, Restaurants, Imbissstuben, Konditoreien, Cafés, Bars, Dancings, Clublokale, Diskotheken, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Taxibetriebe, Kioske, Tankstellen, Reisebüros, Ski- und Snowboardschulen, Sport- und Freizeitanbieter, Lebensmittelgeschäfte, Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Reinigungsbetriebe und dergleichen; ferner Selbständigerwerbende wie Architekten, Ingenieure, Ärzte, Anwälte, Notare, Treuhänder und dergleichen;

  • Natürliche und juristische Personen, welche in der Gemeinde Betriebsstätten und/oder Filialen oder Geschäftsstellen unterhalten, während sich der Hauptsitz ausserhalb der Gemeinde befindet;

  • Landwirtschaftsbetriebe und Alpgenossenschaften.

Gemäss Art. 18 des Gesetzes über die Erhebung der Gäste- und Tourismusförderungsabgabe (830) verwendet die Gemeinde die Erträge aus der Tourismusförderungsabgabe im Interesse der abgabepflichtigen Personen, insbesondere für eine wirksame Marktbearbeitung sowie für touristische Anlässe. Sie darf diese nicht für die Finanzierung ordentlicher bzw. traditioneller Gemeindeaufgaben verwenden.

Die TFA wird jährlich abgerechnet. Auskunft erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung, Frau Letizia Cadosch.

Gesetze

pdf830 Gesetz über die Erhebung der Gäste- und Tourismusförderungsabgabe (Tourismusgesetz)

pdf830.1 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Erhebung der Gäste- und Tourismusförderungsabgabe

Lantsch/Lenz ist eine politische Gemeinde in der Region Albula,
im Kanton Graubünden.

Adresse
Canzloia communala Lantsch
Voia Principala 90
7083 Lantsch/Lenz
Verwaltung
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Fax: 081 659 01 00
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