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Cumoin da Lantsch    Gemeinde Lantsch/Lenz

Bauamt

Adresse

Gemeinde Lantsch/Lenz, Bauamt,
Voia Principala 90, 7083 Lantsch/Lenz
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon 081 659 01 06
Pikettdienst in Notfällen 081 659 01 05
Fax 081 659 01 00
Bauamt Demont Vitus, Gemeindeschreiber und Leiter Bauamt
Ardüser Renata, Beraterin Bauamt
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Terminvereinbarungen nach Absprache.

Gemeindeverwaltung

Das Bauamt erteilt Auskunft über sämtliche Baufragen, koordiniert Baukommissionssitzungen, bearbeitet Baugesuche und führt Baukontrollen durch. Ebenso führt das Bauamt die Entscheide der Baubehörde aus.

Baukommission

Präsident, Gemeindevorstandsmitglied - Ulber Daniel
Mitglied - Cadalbert Benedikt
Mitglied - Nadig Thomas

Gesetze und gebühren

790 Baugesetz

790 Neues Baugesetz von der Gemeindeversammlung beschlossen am 27.08.2024

Bis zum Vorliegen des regierungsrätlichen Genehmigungsbeschlusses über die beschlossene Ortsplanungsrevision dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder der rechtskräftigen noch der von der Gemeindeversammlung am 27.08.2024 beschlossenen neuen Planung (Pläne, Baugesetz) widersprechen.

pdf790 - Anhang 1: Definition und Begriffe gemäss IVHB

pdf790 - Anhang 2: Raumplanungsgesetz GR (KRG)

pdf790 - Anhang 3: Raumplanungsverordnung GR (KRVO)

791 Erschliessungs-, Benützungs- und Gebührengesetz

pdf791 - Anhang 1: Anschlussgebühren

pdf791 - Anhang 2: Wassergebühren

pdf791 - Anhang 3: Abwasserentsorgungsgebühren

pdf792 Reglement Wohnzohne für Einheimische 

pdfBarbatschauns Quartierplanvorschriften

Baugesuch

Die Richtlinien und Formulare für Baugesuche finden Sie unter „Baugesuch Formulare“.

Baufördergelder + Energiesparrechner

pdf560 Wohnbauförderung der Gemeinde Lantsch/Lenz

Energiesparrechner - bauwelt.ch

Schutz gegen Radon

pdfRadon - kennen, messen, schützen

Leitfaden für Solaranlagen

pdfLeitfaden für Solaranlagen

Energiegesetz des Kantons Graubünden

Das Gesetz und die Verordnung treten am 01.01.2021 ohne Übergangsfrist in Kraft.

Energienachweis.gr.ch

Kommunales Räumliches Leitbild

Das kommunale räumliche Leitbild (KRL) ist die Grundlage und Strategie des Gemeindevorstands (Exekutive) für die Ortsplanungsrevision und weitere raumrelevante Entscheide.
Der Planungshorizont beträgt 20 bis 25 Jahre.

pdfKommunales Räumliches Leitbild der Gemeinde Lantsch/Lenz