Hunde
Hundehaltung
Wichtiges zur Hundehaltung in der Gemeinde Lantsch/Lenz
- Meldepflicht: Hundehaltung, Halterwechsel und Tod eines Hundes müssen der Gemeinde innert 10 Tagen gemeldet werden.
- Leinenpflicht: Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt frei herumlaufen. Leinenpflicht gilt im gesamten Wohngebiet (ausgenommen eigener Garten) und in Wildruhezonen.
- Verhalten: Hunde dürfen Menschen und Tiere weder gefährden noch belästigen. Baden in Brunnen ist verboten.
- Hundekot: Muss überall (öffentlich und privat) sofort beseitigt und korrekt (z. B. in Robidog-Behältern) entsorgt werden.
- Felder: Während der Vegetationszeit (1. April/1. Mai bis 15. November) ist das Betreten landwirtschaftlicher Flächen für Unberechtigte verboten. Hunde dürfen dort nicht frei herumlaufen. Wurfspielzeug darf nicht in Felder geworfen oder liegen gelassen werden.
- Gesundheitsgefahr: Hundekot kann den Parasiten Neospora caninum enthalten, der bei Kühen zu Unfruchtbarkeit, Fehl- und Totgeburten führen kann.
Appell: Die Gemeinde bittet um Rücksichtnahme und Einhaltung der Vorschriften zum Schutz von Mensch, Tier und Landwirtschaft.
Hundesteuer
- Steuerpflicht: Für jeden Hund über drei Monate, der in der Gemeinde gehalten wird, ist eine Steuer zu entrichten.
- Meldung: Der Hundehalter ist steuerpflichtig und muss den Hund der Gemeinde innerhalb von 30 Tagen melden.
- Steuerbefreiung: Folgende Hunde sind von der Steuer befreit:
- Polizei-, Lawinen- und Suchhunde
- Blindenführ- und Gehörlosenhunde
- Schweisshunde mit gültiger Bewilligung des Bündner Schweisshunde-Clubs
- Registrierte Herdenschutzhunde - Steuerberechnung:
- CHF 75 für den ersten Hund
- CHF 100 für jeden weiteren Hund im selben Haushalt
- Bei weniger als ganzjähriger Haltung wird die Steuer anteilsmässig (mind. für drei Monate) berechnet.
- Die Veranlagung und Rechnungsstellung erfolgt zu Jahresbeginn.
Hunderegistrierung
Amicus – die nationale Datenbank für Hunde
Amicus ist die nationale Datenbank zur Registrierung von Hunden in der Schweiz. Im Auftrag der Kantone garantiert Amicus die lückenlose Rückverfolgbarkeit der registrierten Hunde. Dank Amicus können illegale Importe von zu jungen und kranken Hunden aufgedeckt und verhindert werden. Zudem bildet Amicus die Grundlage für das Kontaktieren der rechtmässigen Halterinnen und Halter von entlaufenen oder ausgesetzten Hunden und das ungehinderte Reisen mit Hunden.
Es liegt in der Verantwortung des Hundehalters, dass die Daten aktuell gehalten werden.
Weitere Information zur Hunderegistrierung finden Sie auf dem untenstehenden Link von Amicus.
Downloads und Links
- Amicus
- Formular Meldung von Vorfällen mit Hunden Kantonale Fachstelle Hundewesen