Werkhof / Abfall
Standort |
Werkhof Lantsch/Lenz La Figlia 4, 7083 Lantsch/Lenz (keine Postadresse) |
Telefon / Natel | 081 659 01 04 / 079 635 00 18 |
Pikettdienst in Notfällen | 081 659 01 05 |
Fax | 081 659 01 00 |
Mitarbeiter | Cadosch René, Leiter Werke Baselgia Arno, Werke Plank Reinhard, Werke |
Öffnungszeiten Werkhof | Mittwoch, 16.00 - 17.00 Uhr und Freitag, 15.00 - 16.00 Uhr |
Die Mitarbeiter des Werkbetriebes sind zuständig für den Unterhalt von Strassen, Plätzen, Grünanlagen, Gemeindeliegenschaften, Wanderwegen, Waldwegen, Alpgebäude, Wasserversorgung und Qualitätssicherung, Dorfbrunnen, Friedhof- und Bestattungswesen, Abwasserentsorgung, Abfallwesen, Elektroversorgung, Pikettdienst sowie für alle Unterhaltsarbeiten für Lantsch/Lenz Tourismus. Sie unterstützen den Tourismusverein auch bei der Durchführung von Kultur- und Sportanlässen.
Kurz und gut, sie sind besorgt, dass unser Dorf immer einen gepflegten Eindruck hinterlässt.
Abfall
Anpassungen Abfallentsorgung per 01. Januar 2024
Ergänzend zur öffentlichen Entsorgung im Werkhof, am Mittwoch / Freitag werden ausserhalb des Werkhofareals (beim Zaun) verschiedene Entsorgungsstationen aufgestellt.
Details folgen.
Öffentliche Entsorgungsstellen
Rot | Werkhof | Werkhof |
Grün | Got Pintg | 6 Moloks: 3 x Kehricht, Dosen, Pet, Glas |
Gelb | "neuer Volg" | Dosen, Pet |
Gelb | Davos Larisch | Kehrichthäuschen |
Blau | Sudem Vischnanca "Pardi" | 2 Moloks: Kehricht |
Violett | Fuarns | Häuschen für Kehricht |
Die gesetzlichen Grundlagen betreffend Abfallbewirtschaftung finden Sie unter:
720 Gesetz über die Abfallbewirtschaftung (Abfallgesetz)
720.1 Ausführungsbestimmungen und Gebührenansätze zum Abfallgesetz
Art. 6
Jedermann ist gehalten, das Entstehen von Abfällen zu vermeiden. Wer Abfälle erzeugt, hat diese (nach den Vorschriften dieses Reglementes sowie des übergeordneten Rechts des Bundes und des Kantons) zu trennen, getrennt aufzubewahren, zu verwerten oder umweltverträglich zu entsorgen.
Art. 7
Das Ablagern oder Vergraben von Abfällen aller Art auf öffentlichem oder privatem Grund ohne entsprechende Bewilligung ist verboten. Von diesem Verbot ausgenommen ist das Kompostieren.
Das Einbringen von Abfällen in Gewässer sowie die Entsorgung von Abfällen mit dem Abwasser sind verboten.
Das Verbrennen und Verarbeiten von Abfällen aller Art in ungeeigneten Anlagen oder im Freien ist verboten; ausgenommen ist das Verbrennen von natürlichen, trockenen Wald-, Feld- und Gartenabfällen, wenn nur wenig Rauch entsteht.
Der Abtransport von Siedlungsabfällen zur Entsorgung ausserhalb der Gemeinde ist nur mit Bewilligung des Gemeindevorstandes gestattet.
Unternehmen für Abfallentsorgung.
Verkaufsstellen Kehrichtsäcke und kunststoff-recycling-Säcke
Gemeindeverwaltung (auch einzelne Kehrichtsäcke)
Volg (nur ganze Kehrichtsackrollen)
Kehrichtabfuhr
Die Kehrichtabfuhr findet jeweils am Freitag statt. Kehrichtsäcke sind in den Kehrichthäusern/Moloks zu deponieren.
Die Daten für spezielle Abfuhren werden im Publikationsorgan bekannt gegeben.
Altpapier
Die Altpapiersammlungen finden quartalsweise statt. Die Daten entnehmen Sie unter der Rubrik "Allgemeine Mitteilungen".
Sie erfolgen jeweils durch die Schüler. Bitte halten Sie die Papierbündel vor 8 Uhr am Strassenrand bereit.
Sondermüll
Eine Sonderabfallsammlung findet jeweils Anfang September statt. Das Datum wird im August unter der Rubrik "Allgemeine Mitteilungen" publiziert.
Recyclingsammelstelle
Beim Werkhof befindet sich die Entsorgungsstelle für Eisen, Glas, Karton, Kunststoff/Plastik, Grüngut, etc.
Öffnungszeiten Recyclingsammelstelle Werkhof, La Figlia 4
Mittwoch, 16.00 - 17.00 Uhr und Freitag, 15:00 - 16:00 Uhr.
Telefon Leiter Werke: 079 635 00 18
KUNSTSTOFF/PLASTIK mit TETRA PAK
In der Gemeinde Lantsch/Lenz (beim Werkhof) können zusammen mit Kunststoff auch Tetra Pak-Getränkekartons entsorgt und recycelt werden. Das Mitsammeln von Getränkekartons im Sammelsack leistet durch die stoffliche Verwertung nicht nur einen weiteren Beitrag für die Umwelt, sondern führt ebenfalls zu einer höheren Sortierqualität. Getränkekartons (Tetra Pak) übernehmen eine Art Trennfunktion zwischen den Haushaltkunststoffen im Sammelsack. Durch ihre Grösse und Beschaffenheit verhindern sie, dass die Kunststoffe sich zu fest verdichten und unterstützen die Auflockerung des Sammelguts vor dem eigentlichen Sortiervorgang in der Sortieranlage.
Rüstabfälle
Beim Werkhof können Rüstabfälle und Speisereste aus privaten Haushalten (wie Obst, Gemüse, Speisereste, Brot/Gebäck, Käse, Fleisch, Fisch, diverse Fette, Eierschalen, Kaffeesatz und Teekraut) KOSTENLOS entsorgt und recycelt werden. Nicht in die Sammlung der Rüstabfälle/Speisereste gehören Plastiksäcke, Papierverpackungen, Kartonverpackungen, Knochen und mineralische Öle, wie z. Bsp. Motorenöl.
Grüngut
Deponierung von Grüngut (Rasenschnitt, Gartenabraum, Laub, Äste usw.)
Grosslieferanten (Hauswarte, Verwaltungen)
Grosslieferanten können ihr Grünmaterial auf den Grüngutsammelplatz Canius, Lenzerheide, liefern. Für den Eintritt in den Platz muss beim Gemeindewerkhof Lenzerheide, Telefon 081 385 21 65, ein eigener Schlüssel beantragt werden. Die Verrechnung der angelieferten Mengen erfolgt über die Gemeinde Vaz/Obervaz. Die Gebühr beträgt CHF 17.00 pro m³.
Kleinkunden (Privathaushalte)
Die Annahme von Grüngut bei Kleinkunden (Privathaushalte) erfolgt ausschliesslich beim Werkhof in Lantsch/Lenz während den offiziellen Öffnungszeiten. Bei Kleinmengen bis max. 0.5 m³ wird keine Gebühr verrechnet. Ab 0.5 m³ beträgt der Ansatz CHF 17.00 pro m³.
Bei einer Mindestmenge von 1 m³ bieten wir einen Abholservice an. Die Einwohner/Gäste können bei der Gemeindeverwaltung den Abholauftrag anmelden. Der Preis für den Abholservice wird nach Aufwand verrechnet.
Die Deponierung von Grüngut ausserhalb des Werkhofes und im Wald ist verboten.
Mit dieser Lösung ist eine ökologisch sinnvolle Weiterverwertung des Grüngutes gewährleistet.
Illegales Deponieren von Grüngut und Baumaterial ist auf dem gesamten Gemeindegebiet untersagt.