Name / Wappen
Name
Wovon der Name Lantsch/Lenz abstammt, konnte nie glaubhaft eruiert werden. Tatsache ist, dass seit Mitte des 9. Jahrhunderts der Name urkundlich in vielen Varianten belegt ist, u.a.: "Lanzes, de Lencis, Lanzs, Lenzs, de Lenze, de Lanze, da Lantsch, Lonsch, Wal da Lonntsch, Lenz, Lantsch". Die ungenaue Differenzierung der deutschen und der romanischen Form lässt darauf schliessen, dass das romanische "Lantsch" und das deutsche "Lenz" einen gemeinsamen Stamm haben.
Wappen
Das Gemeindewappen zeigt ein weisses Saumpferd bepackt mit roten Fässern (Lägel) auf blauem Hintergrund.
Das Saumpferd erinnert an die Bedeutung von Lantsch/Lenz als Portendorf.
Die Farben des Wappens weisen auf die unterschiedliche herrschaftsrechtliche Zugehörigkeit der Leute im Mittelalter hin.
Das digitale Wappenregister
Im Jahr 2020 hat der Kanton Graubünden ein digitales Register der gültigen Wappen erstellt. Dieses enthält für den Kanton und sämtliche Gemeindewappen jeweils die rechtlich verbindliche und von der Regierung genehmigte Wappenbeschreibung – die so genannte "Blasonierung" – sowie die Kantons- und Gemeindefarben. Zudem werden die Wappen in fünf digitalen Bildformaten zum Download angeboten. Das digitale Wappenregister wird von der kantonalen Wappenkommission laufend nachgeführt.
Rechtliche Grundlagen und Hinweise zur Verwendung der Vorlagen
Für die Wappen öffentlich-rechtlicher Körperschaften existieren rechtliche Vorgaben. Auf der Ebene des Bundes sichern das Wappenschutzgesetz vom 21. Juni 2013 (SR 232.21) und die dazugehörige Verordnung (SR 232.211) den Schutz der Wappen der Kantone und Gemeinden. Für den Kanton Graubünden gilt ergänzend die kantonale Wappenschutzverordnung vom 26. April 2016 (BR110.300).
Gemäss dieser kann die Weiterbenutzung der Gemeindewappen durch Dritte vom Gemeindevorstand gestattet werden, wenn das Recht der Gemeinde keine anderen Regelungen kennt und die beabsichtigte Nutzung nicht irreführend ist, gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstösst oder geltendes Recht verletzt (vgl. Art. 4 Abs. 2).
Es wird empfohlen, bei Unsicherheit vor einer Verwendung des Kantons- oder Gemeindewappens bei der Standeskanzlei Graubünden bzw. den entsprechenden Gemeinden anzufragen. Dies gilt insbesondere für kommerzielle Verwendungen.