Behörden
Gemeindestrukturen
Die Amtsdauer der Gemeindebehörden beträgt drei Jahre. Die Wahlen zur Bestellung der Gemeindebehörden finden jeweils am letzten Sonntag im Oktober statt. Der Amtsantritt erfolgt am 1. Januar. Die personelle Zusammensetzung der Behörden und Kommissionen ist jeweils aus der jährlichen Verwaltungsrechnung ersichtlich. Organisationsverordnung für Gemeindevorstand, Geschäftsleitung und Kommissionen
Gemeindepräsidium
Gemeindepräsident
Gemeindevorstand
5 Gemeinderäte (inkl. Gemeindepräsident)
Geschäftsleitung
Gemeindepräsident + Gemeindeschreiber + Leiter Werke
Geschäftsprüfungskommission (GPK)
3 GPK-Mitglieder, 1 Stellvertreter
Schulrat
Präsident (gleichzeitig Gemeindevorstandsmitglied) + 1 Schulratsmitglied
Baukommission
Präsident (gleichzeitig Gemeindevorstandsmitglied), 2 Baukommissionsmitglieder
Bürgerrat
Bürgergemeindepräsident, 4 Bürgerratsmitglieder
Gesetzessammlung der Gemeinde Lantsch/Lenz und der Bürgergemeinde Lantsch/Lenz