Gästeabgabe und Tourismusförderungsabgabe
Die Gemeinde Lantsch/Lenz erhebt zur Förderung und Finanzierung des Tourismus Abgaben in Form einer Gäste- und einer Tourismusförderungsabgabe.
Für die Erhebung von solchen Abgaben ist eine rechtliche Grundlage erforderlich. In der Gemeinde Lantsch/Lenz ist dies das Gesetz über die Erhebung der Gäste- und Tourismus-Förderungsabgabe (Tourismusgesetz). Die Abgaben sind zweckgebunden und dürfen nur für touristische Leistungen verwendet werden. Die Abgaben sind keine Steuern, sondern sogenannte Sonderabgaben mit Gegenleistung.
Gästeabgabe
Die Gästeabgabe hat der Übernachtungsgast zu entrichten, wobei bestimmte Personen von der Abgabepflicht befreit sind.
Zweck, Verwendung:
- Finanzierung touristischer Infrastruktur
Die Einnahmen dienen dazu, touristische Einrichtungen und Angebote zu finanzieren, instand zu halten und weiterzuentwickeln, z. B.:
- Wanderwege, Feuerstellen, Ruhebänke, Skilift, Loipen
- Veranstaltungsprogramme für Feriengäste und Unterstützung von Aktivitäten, die den Tourismus in der Region stärken
- Informationsbüro, Gästebetreuung
- Beitrag zur Standortpflege
Touristen nutzen öffentliche Einrichtungen oft stärker als Einheimische. Die Gästeabgabe stellt sicher, dass sie sich finanziell an den entstehenden Kosten beteiligen.
Tourismusförderungsabgabe (TFA)
In der Gemeinde sind alle Betriebe, unabhängig von ihrer Rechtsform, zur Zahlung der Tourismusförderungsabgabe verpflichtet. Dazu zählen insbesondere:
- Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen, Gruppenunterkünfte etc.
- Vermieter von Ferienunterkünften und von Standplätzen für Wohnmobile etc.
- Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe aller Art, darunter auch Gastronomie, Handel, Handwerk, Freizeitangebote sowie Selbständigerwerbende
- Betriebe mit Sitz ausserhalb der Gemeinde, die jedoch lokale Niederlassungen betreiben.
- Landwirtschaftliche Betriebe und Alpgenossenschaften.
Zweck Verwendung:
- Marketing und Werbung
- Marktforschung und Qualitätsmanagement
- Koordination und Zusammenarbeit, B. Finanzierung gemeinsamer Projekte in der Destination Lenzerheide über den Eventpool
Auskunftstelle
- Gemeindeverwaltung, Letizia Cadosch-Giacomelli, 081 659 01 12,
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Downloads und Links
830 Gesetz über die Erhebung der Gäste- und Tourismusförderungsabgabe (Tourismusgesetz)
830.1 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Erhebung der Gäste- und Tourismusförderungsabgabe
Deklarationsformular für Gäste- und Tourismusabgaben ab 2023