Zweite öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung
In Anwendung von Art. 13 der kant. Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die zweite öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich der Ortsplanungsrevision der Gemeinde Lantsch/Lenz statt.
Gegenstand:
- Ortsplanungsrevision
Auflageakten:
- Baugesetz
- Baugesetz Anhang
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2'000
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:10'000
- Genereller Erschliessungsplan Verkehr 1:2'000
- Genereller Erschliessungsplan Ver- und Entsorgung 1:2'000
- Genereller Erschliessungsplan 1:10'000
Grundlagen:
- Planungs- und Mitwirkungsbericht
- Rodungsgesuch (zur Information)
Auflagefrist:
- 12. April bis 13. Mai 2024
Auflageort/-zeit:
- Gemeindekanzlei Lantsch/Lenz, während den üblichen offiziellen Öffnungszeiten / Webseite der Gemeinde.
Vorschläge und Einwendungen:
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.
Bundesinventare:
Anhörung zur genauen Abgrenzung der inventarisierten Biotope von nationaler Bedeutung: In Bezug auf die Biotope von nationaler Bedeutung ist zu beachten, dass mit der Festlegung der Trockenstandortzonen die genaue Abgrenzung der Objekte erfolgt. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Amt für Natur und Umwelt Graubünden (ANU) eine Sachverhaltsüberprüfung zur Abgrenzung eines Biotops von nationaler Bedeutung resp. zur Zugehörigkeit eines Grundstücks zu einem nationalen Objekt beantragen und eine förmliche Feststellungsverfügung verlangen. Allfällige Beweise wie Vegetationskartierungen, Fachgutachten oder dergleichen sind beizulegen. Die Mitwirkungsauflage gilt als Anhörung im Sinne von Art. 4 der Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (Trockenwiesenverordnung, TwwV).
Informationsauflage Rodungsgesuch und Einsprachemöglichkeit gegen die Waldfeststellung:
Diese erfolgten bereits im Rahmen der 1. öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Lantsch/Lenz, den 5. April 2024 Der Gemeindevorstand