Demissionen Mitglieder der Gemeindebehörde und Gemeindefunktionäre 2015
Gemäss Gemeindeverfassung (Art. 26) hat jedes Mitglied einer Gemeindebehörde und Gemeindefunktion seine Demission bis spätestens 31. Juli vor der Wahlversammlung dem Gemeindevorstand schriftlich mitzuteilen. Die Demissionen sind innerhalb von 30 Tagen im amtlichen Publikationsorgan zu veröffentlichen.
Folgende Demissionen sind eingereicht worden:
- Cadosch Jörg, Gemeindevorstand
- Simeon-Simeon Roman, GPK
Gestützt auf Art. 20 Abs. 2 finden die Wahlen zur Bestellung der Gemeindebehörde am letzten Sonntag im Oktober (25. Oktober 2015) statt.
Lantsch/Lenz, 20.08.2015 Der Gemeindevorstand