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Cumoin da Lantsch    Gemeinde Lantsch/Lenz

Gemeindeorganisation

Die Organisation der Gemeinde gliedert sich in drei Ebenen: politische Willensbildung, strategische Führung und operativer Vollzug. Die Zuständigkeiten sind in der Gemeindeverfassung und in den Gemeindegesetzen klar geregelt.

1. Politische Willensbildung

Auf dieser Ebene nehmen die Stimmberechtigten ihre politischen Rechte wahr. Hier werden die grundlegenden politischen und finanziellen Entscheide getroffen.

Urnengemeinde

Die Stimmberechtigten entscheiden an der Urne über Wahlen (Gemeindepräsident/in, Gemeindevorstand, Geschäftsprüfungskommission), über Verfassungsänderungen sowie über Geschäfte von besonderer politischer oder finanzieller Tragweite.

Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung beschliesst über Budget, Jahresrechnung und Steuerfuss, erlässt Gemeindegesetze im Rahmen ihrer Zuständigkeit und entscheidet über zentrale Sach- und Finanzgeschäfte. Sie übt die Oberaufsicht über die Gemeindeverwaltung aus.

2. Strategische Führung

Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand ist die Exekutivbehörde der Gemeinde. Er trägt die Gesamtverantwortung für die Führung der Gemeinde, setzt die politischen Beschlüsse um und steuert die Verwaltung strategisch. Er besteht aus dem Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin sowie vier weiteren Mitgliedern.

3. Operativer Vollzug

Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung unterstützt den Gemeindevorstand in der operativen Führung. Sie koordiniert die Verwaltungstätigkeit und stellt die Vorbereitung sowie Umsetzung der Beschlüsse sicher. Sie besteht aus dem Gemeindepräsidenten als Vorsitzenden, dem Gemeindeschreiber und dem Leiter Werke.

Gemeindeverwaltung

Die Verwaltung vollzieht die gesetzlichen und politischen Vorgaben im Tagesgeschäft. Sie bearbeitet Fachgeschäfte, erbringt Dienstleistungen und sorgt für einen effizienten und rechtskonformen Ablauf der Gemeindetätigkeit.

Zusammenwirken der Ebenen

  • Die politische Willensbildung definiert Ziele und Rahmenbedingungen.
  • Die strategische Führung steuert und verantwortet die Umsetzung.
  • Der operative Vollzug sorgt für die konkrete Ausführung im Verwaltungsalltag.

Dieses Zusammenspiel gewährleistet eine transparente, demokratisch legitimierte und rechtskonforme Führung sowie eine strukturierte Organisation der Gemeinde.