Abstimmungen und Wahlen
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen
Die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen finden jeweils an vorgeschriebenen Sonntagen statt. Unter folgendem Link können die Daten heruntergeladen werden: Abstimmungstermine
Eidgenössische und kantonale Wahlen
Alle vier Jahre wählt das Bündner Stimmvolk die fünf Mitglieder des Regierungsrates (Exekutive; im Majorzwahlverfahren und die 120 Mitglieder des Grossen Rats (Legislative/Parlament) im Proporzwahlverfahren.
Ebenfalls alle vier Jahre wählen die Bündner Stimmberechtigten ihre Vertretung in der Bundesversammlung. Graubünden stellt fünf Mitglieder im Nationalrat und entsendet zwei Mitglieder in den Ständerat.
Kommunale Abstimmungen und Wahlen
Je nach Geschäft fällt eine kommunale Abstimmung über eine Sachvorlage in die Kompetenz der Urnengemeinde.
An der Urne werden der Gemeindepräsidenten oder die Gemeindepräsidentin, vier Mitglieder des Gemeindevorstandes und drei Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission sowie deren Stellvertretungsmitglied gewählt. Wahlen an der Urne finden im dritten Quartal vor Ablauf der dreijährigen Amtsdauer statt.
Die Wahlen an der Gemeindeversammlung zur Bestellung der übrigen Gemeindebehörden finden jeweils am letzten Sonntag im Oktober statt.