Urnengemeinde
Die Urnengemeinde ist das oberste Organ der Gemeinde. Ihre Befugnisse stehen über denjenigen der Gemeindeversammlung. An der Urne nehmen die Stimmberechtigten die wichtigsten Wahl- und Entscheidungsrechte in der Gemeinde wahr.
Die wichtigsten Befugnisse sind:
Wahlbefugnisse
Die Stimmberechtigten wählen an der Urne:
- den Gemeindepräsidenten oder die Gemeindepräsidentin,
- vier Mitglieder des Gemeindevorstandes,
- drei Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission sowie ein Stellvertretungsmitglied.
Entscheidungsbefugnisse
An der Urne entscheiden die Stimmberechtigten insbesondere über:
- den Erlass und die Änderung der Gemeindeverfassung,
- Gemeindegesetze, über die das Referendum ergriffen wurde,
- bedeutende Ausgaben, Anleihen, Bürgschaften und Darlehen, welche die Finanzkompetenzen anderer Gemeindeorgane übersteigen oder dem Referendum unterliegen,
- wichtige Geschäfte im Bereich des Grundeigentums (Kauf, Verkauf, Verpfändung sowie Dienstbarkeiten),
- den Zusammenschluss (Fusion) mit anderen politischen Gemeinden.
Mit Ausnahme der Wahlen werden alle Urnengeschäfte vorgängig von der Gemeindeversammlung beraten und mit einer Abstimmungsempfehlung zuhanden der Urnenabstimmung verabschiedet.