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Cumoin da Lantsch    Gemeinde Lantsch/Lenz

Urnengemeinde

Die Urnengemeinde ist das oberste Organ der Gemeinde. Ihre Befugnisse stehen über denjenigen der Gemeindeversammlung. An der Urne nehmen die Stimmberechtigten die wichtigsten Wahl- und Entscheidungsrechte in der Gemeinde wahr.

Die wichtigsten Befugnisse sind:

Wahlbefugnisse

Die Stimmberechtigten wählen an der Urne:

  • den Gemeindepräsidenten oder die Gemeindepräsidentin,
  • vier Mitglieder des Gemeindevorstandes,
  • drei Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission sowie ein Stellvertretungsmitglied.

Entscheidungsbefugnisse

An der Urne entscheiden die Stimmberechtigten insbesondere über:

  • den Erlass und die Änderung der Gemeindeverfassung,
  • Gemeindegesetze, über die das Referendum ergriffen wurde,
  • bedeutende Ausgaben, Anleihen, Bürgschaften und Darlehen, welche die Finanzkompetenzen anderer Gemeindeorgane übersteigen oder dem Referendum unterliegen,
  • wichtige Geschäfte im Bereich des Grundeigentums (Kauf, Verkauf, Verpfändung sowie Dienstbarkeiten),
  • den Zusammenschluss (Fusion) mit anderen politischen Gemeinden.

Mit Ausnahme der Wahlen werden alle Urnengeschäfte vorgängig von der Gemeindeversammlung beraten und mit einer Abstimmungsempfehlung zuhanden der Urnenabstimmung verabschiedet.

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