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Cumoin da Lantsch    Gemeinde Lantsch/Lenz

Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung besteht aus dem Gemeindepräsidenten als Vorsitzenden, dem Gemeindeschreiber und dem Leiter Werkdienst. Ihre Aufgaben und Befugnisse sind in der Organisationsverordnung geregelt.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Geschäftsleitung ist zuständig für:

  • die Antragstellung, Bearbeitung und Kontrolle der Beschlüsse des Gemeindevorstands,
  • die operative Koordination der laufenden Verwaltungstätigkeit,
  • die Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs.

Entscheidungs- und Finanzkompetenzen

Die Geschäftsleitung verfügt über ausgewählte Entscheidungsbefugnisse, die ihr durch Gesetz oder Organisationsverordnung übertragen sind. Insbesondere entscheidet sie über:

  • nicht budgetierte, frei bestimmbare einmalige Ausgaben bis zu CHF 3’000 pro Geschäft (jährlich maximal CHF 15’000),
  • nicht budgetierte, frei bestimmbare wiederkehrende Ausgaben bis zu CHF 1’500 pro Geschäft (jährlich maximal CHF 5’000).

Kommt kein einstimmiger Entscheid zustande, wird das Geschäft dem Gemeindevorstand zum Entscheid vorgelegt.

Einbindung und Berichterstattung

Die Geschäftsleitung informiert den Gemeindevorstand regelmässig und in geeigneter Form über ihre Tätigkeit. Dem Gemeindevorstand steht ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht zu. Angelegenheiten von untergeordneter Bedeutung kann die Geschäftsleitung der Verwaltung zur selbständigen Erledigung übertragen.

Weitere organisatorische Bestimmungen sowie Aufgaben und Befugnisse der Geschäftsleitung sind in der Organisationsverordnung geregelt.

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