Cumoin da Lantsch    Gemeinde Lantsch/Lenz

Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das zentrale beschlussfassende Organ der Gemeinde. Sie berät und entscheidet über wichtige politische, finanzielle und organisatorische Angelegenheiten und übt die Oberaufsicht über die Gemeindeverwaltung aus.

Die wichtigsten Befugnisse sind:

Wahl- und Organisationsbefugnisse

Die Gemeindeversammlung wählt insbesondere:

  • die Mitglieder der Schulräte,
  • die Mitglieder der ständigen, gesetzlich vorgesehenen Gemeindekommissionen.

Finanz- und Sachentscheide

Die Gemeindeversammlung entscheidet endgültig über:

  • die Genehmigung des Budgets und der Jahresrechnung sowie die Festsetzung des Steuerfusses,
  • einmalige und wiederkehrende Ausgaben innerhalb der festgelegten Finanzkompetenzen,
  • Nachtrags- und Zusatzkredite bei wesentlichen Überschreitungen von Verpflichtungskrediten,
  • die Aufnahme von Anleihen und das Eingehen von Bürgschaften im Rahmen ihrer Finanzkompetenz,
  • Geschäfte im Bereich des Grundeigentums (Kauf, Verkauf, Verpfändung sowie Dienstbarkeiten),
  • die Gewährung von Darlehen innerhalb der gesetzlichen Finanzlimiten.

Weitere Zuständigkeiten

Zudem beschliesst die Gemeindeversammlung über:

  • die Verleihung und wesentliche Änderung von Wasserrechten sowie weitere Sondernutzungsrechte,
  • die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden, Körperschaften und regionalen Institutionen,
  • die Oberaufsicht über sämtliche Bereiche der Gemeindeverwaltung.

Beschlüsse unter Referendumsvorbehalt (Art. 28a Gemeindeverfassung)

Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums entscheidet die Gemeindeversammlung insbesondere über:

  • den Erlass und die Änderung von Gemeindegesetzen,
  • grössere Ausgaben, Anleihen, Bürgschaften und Darlehen innerhalb der erweiterten Finanzkompetenzen,
  • bedeutende Grundstückgeschäfte im entsprechenden Finanzrahmen.

Informationen