Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot in der Gemeinde Lantsch/Lenz
28.07.2026
Nach wie vor herrscht in ganz Graubünden eine grosse bis sehr grosse Gefahr von Flur- und Waldbränden. Die Gewitter mit kurzzeitigem Regen vermögen die stark ausgetrockneten Wald- und Wiesenflächen nicht genügend zu durchnässen.
- Aufgrund der akuten Flur- und Waldbrandgefahr ist es absolut verboten im Freien Feuer zu entfachen. Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen nicht einfach weggeworfen werden.
- Sämtliche Grillstellen im Wald und in Waldesnähe dürfen nicht benutzt werden.
- Innerhalb des Siedlungsraums (Bauzonen) sind Elektro- und Gasgrills auf festem Untergrund und unter permanenter Aufsicht erlaubt.
- Innerhalb von Gebäuden sind Kochmöglichkeiten mit Holz erlaubt, jedoch nicht auf Sitzplätzen und Terrassen.
- «Stilles» Feuerwerk, wie zum Beispiel Vulkane und bengalische Feuer, ist aufgrund des generellen Feuerverbots ebenfalls nicht erlaubt.
- Zudem ist auch das Steigenlassen von Himmelslaternen im gesamten Kanton Graubünden ganzjährig verboten.
Eine Entspannung der Lage ist erst nach ergiebigen Regenfällen über mehrere Tage zu erwarten.
Wir bitten, das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot strikte einzuhalten und danken für Ihr Verständnis.
Weitere Informationen und die aktuelle Lageeinschätzung finden Sie auf folgender Webseite:Amt für Wald und Naturgefahren Auskunftsperson: Andrea Kaltenbrunner, Amt für Wald und Naturgefahren, Tel. 081 257 38 68, E-Mail:
Geschäftsleitung der Gemeinde Lantsch/Lenz