Anmeldung AHV-Rente
Das AHV-Rentenalter erreichen im Jahr 2025
- Frauen mit Jahrgang 1961 + drei Monate
- Männer mit Jahrgang 1960
(Detaillierte Informationen bezüglich Umsetzung der Reform AHV21, respektive betreffend Erhöhung Referenzalter finden Sie unter: www.ahv-iv.ch)
Die Anmeldung zum Bezug einer Altersrente sollte 3 – 4 Monate vor Erreichen des Rentenanspruchs bei der Ausgleichskasse, wo Sie zuletzt AHV-Beiträge entrichtet haben, eingereicht werden. Bezieht ein Ehepartner bereits eine Rente, ist die Anmeldung des anderen Ehepartners bei Erreichen des Rentenalters bei derselben Ausgleichskasse einzureichen.
Anmeldeformulare sind unter www.sva.gr.ch – Online-Schalter verfügbar oder können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Gemeindeverwaltung Lantsch/Lenz