Anmeldung Einwohnerkontrolle
Anmeldung Einwohnerkontrolle
Wer in der Gemeinde Lantsch/Lenz Wohnsitz oder Aufenthalt nimmt, hat sich innert 14 Tagen seit dem Zuzug (Ausländer jedoch vor Stellenantritt) persönlich anzumelden und die entsprechenden Ausweisschriften abzugeben.
Ausländer müssen einen gültigen Ausländerausweis oder das Formular A1 mit gültigem Pass vorlegen. Ebenfalls ist eine aktuelle Krankenversicherungspolice vorzuweisen.
Abmeldung
Wer von Lantsch/Lenz wegzieht, muss sich vor dem Wegzug abmelden und die deponierten Schriften abholen.
Jeder Wohnungswechsel, auch innerhalb der Gemeinde, ist innert 14 Tagen zu melden.
Arbeitgeber
Arbeitgeber bitten wir, Ihre Angestellten auf diese Meldevorschriften hinzuweisen. Bei Wegzug ausländischer Arbeitskräfte wird eine Meldung des Arbeitgebers an die Einwohnerkontrolle empfohlen (Wegzugsdatum, Wegzugsadresse).
Mieterwechsel
Vermieter müssen jeden Zuzug und Wegzug von Mietern melden.
Weitere Informationen siehe Verwaltung – Einwohnerkontrolle
Einwohnerkontrolle Lantsch/Lenz