Anmeldung zur Arbeitsvermittlung
Per 1. Juli 2021 tritt eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Kraft. Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Möglichkeit für Stellensuchende, bzw. Arbeitslose, sich online zur Arbeitsvermittlung anzumelden. Deshalb entlässt der Gesetzgeber die Gemeinden per 1. Juli 2021 aus dem Vollzug der Arbeitslosenversicherung. Für Stellensuchende, bzw. Arbeitslose bedeutet das folgendes:
1. Wer sich, wie bis anhin persönlich zur Arbeitsvermittlung anmelden möchte, kann das weiterhin machen, muss das aber neu im örtlich zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) machen. Für die Region Albula ist das RAV in Thusis, Feldstrasse 2 zuständig (Tel. 081 257 53 30).
2. Neu kann sich die stellensuchende Person online unter: www.arbeit.swiss zur Arbeitsvermittlung anmelden. Eine Anleitung finden Sie auf der Homepage.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Einwohneramt Lantsch/Lenz