Bäume und Sträucher zurückschneiden
Gestützt auf Art. 96 des Baugesetzes der Gemeinde Lantsch/Lenz, sind alle Grundeigentümer längs öffentlicher und privater Strassen gebeten, überhängende Bäume, Sträucher und Äste bis Ende April 2024 auf eine Höhe von 1,5 m über Strassenniveau und bis auf die Grenzlinie zurück zu schneiden. Beeinträchtigen Pflanzen fremdes Eigentum, die öffentliche Sicherheit oder verunstalten sie das Orts- und Landschaftsbild, kann die Baubehörde die Beseitigung der Pflanzen anordnen.
Die Strassenfahrbahn muss bis auf eine Höhe von 5 m, das Trottoir bis auf eine solche von 3.50 m von überhängenden Ästen und Sträuchern, Zier- und Obstbäumen freigehalten werden (Art 21 der kantonalen Strassenverordnung).
Im Unterlassungsfall werden diese Arbeiten ohne weitere Ankündigung auf Kosten der säumigen Anstösser durch die Gemeinde ausgeführt.
Wir danken für ihr Verständnis und für ein frühzeitiges Zurückschneiden der Bäume und Sträucher.
Werke Lantsch/Lenz