Cumoin da Lantsch    Gemeinde Lantsch/Lenz

  • Panorama Gegen Westen Mit Piz Beverin
  • Schulanlage Lantsch Lenz
  • Glückliches Kalb
  • Wasserfall Alp Sanaspans
  • Lenzerhorn Mit Berggipfelpanorama
  • Blumentrog
  • Elisa Gasparin Schiessen
  • Panorama Gegen Suedwesten
  • Bual Mit Piz Ela Tinzenhorn Piz Mitgel
  • Panorama Von Fluroins
  • Sommermarkt
  • Haengebruecke
  • Steinboecke Am Lenzerhorn
  • Spielplatz
  • Lenzerhorn Und Piz Linard
  • Vasternos
  • Bot Da Loz Mit Piz Forbesch
  • Marienkirche
  • St Cassian Mit Tinzenhorn Und Piz Mitgel
  • Bike
  • Sommermarkt Einheimische Produkte
  • Selina Gasparin Rollski Abfahrt
  • Blumenwiese Mit Bergpanorama
  • Steinboecke Am Lenzerhorn 1
  • Vollmond
  • Panorama Staudenrahmen
  • Friedhof Mit Eisenkreuzen
  • St Antoniuskirche Wiederspiegelt Im Musikinstrument
  • Panorama Gegen Norden
  • Alp Sanaspas Wandern
  • Golfplatz
  • Regenbogen
  • Tschividains
  • Saeumer Steinbock
  • Panorama Von Rofna
  • Steinbock Am Lenzerhorn

Allgemeine Mitteilungen

Begehen und befahren der Felder verboten

Begehen und Befahren der Felder verboten

Gemäss Art. 10 des revidierten kommunalen Flur-, Weide- und Alpgesetzes ist das Begehen und Befahren der Felder für Unberechtigte vom 1. April, im Maiensässgebiet (Tschividains, Crestastgoira, Vasternos) vom 1. Mai, bis zum 15. November verboten.

Wir bitten daher Einheimische, Gäste und auch Biker die Felder weder zu betreten noch zu befahren. Das Flurverbot gilt auch für Tiere, insbesondere auch für Hunde.

Gestützt auf das Polizeigesetz der Gemeinde Lantsch/Lenz dürfen Hunde auf dem ganzen Gemeindegebiet nicht ohne Aufsicht laufen gelassen werden. Die Hundehalter stellen sicher, dass Mensch und Tier durch die Hunde in keiner Art und Weise gefährdet oder belästigt werden. Hundehalter und Hundeführende haben dafür zu sorgen, dass der Kot ihrer Hunde auf öffentlichem und privatem Grund Dritter (u.a. landwirtschaftlich genutztem Land), unverzüglich und ordnungsgemäss in die Robidog-Kehrichteimer entsorgt wird.  

Gefahr für Kühe und Lebensmittel

Hunde können mit dem Parasiten «Neospora caninum» befallen sein. Wird nun infizierter Hundekot von Milchkühen über infiziertes Futter von Äckern und Wiesen aufgenommen, kann dies zu Unfruchtbarkeit, Fehl- und Totgeburten führen. Dieses Sterben von Kälbern kann verhindert werden, wenn die Bestimmungen eingehalten werden.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Bestimmungen des Flur-, Weide und Alpgesetz sowie des Polizeigesetzes der Gemeinde Lantsch/Lenz verletzt oder darauf gestützte Anordnungen missachtet, wird mit einer Busse bestraft.

Wir danken für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Ihren Beitrag zum Wohl der Tiere und der Landwirtschaft.

Gemeindevorstand Lantsch/Lenz

Lantsch/Lenz ist eine politische Gemeinde in der Region Albula,
im Kanton Graubünden.

Adresse
Canzloia communala Lantsch
Voia Principala 90
7083 Lantsch/Lenz
Verwaltung
081 659 01 01
Fax: 081 659 01 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Öffnungszeiten Schalter

Montag - Freitag
08:30 - 11:00 Uhr

Montag und Donnerstag
14:30 - 17:00 Uhr

Notfalltreffpunkt in Lantsch/Lenz

Gemeindeverwaltung
Voia Principala 90

Ihre Anlaufstelle bei nicht funktionierenden Kommunikationsmitteln im Fall von Katastrophen und Notlagen.

Copyright © 2017 Lantsch