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Cumoin da Lantsch    Gemeinde Lantsch/Lenz

Allgemeine Mitteilungen aus der Gemeinde Lantsch/Lenz

Begehen und befahren der Felder - Hundehaltung

Begehen und Befahren der Felder verboten

Gemäss Art. 10 des revidierten kommunalen Flur-, Weide- und Alpgesetzes ist das Begehen und Befahren der Felder für Unberechtigte vom 1. April, im Maiensässgebiet (Tschividains, Crestastgoira, Vasternos) vom 1. Mai, bis zum 15. November verboten.

Wir bitten daher Einheimische, Gäste und auch Biker die Felder weder zu betreten noch zu befahren. Das Flurverbot gilt auch für Tiere, insbesondere auch für Hunde.

Hundehaltung

Gestützt auf das Polizeigesetz der Gemeinde Lantsch/Lenz dürfen Hunde auf dem ganzen Gemeindegebiet nicht ohne Aufsicht laufen gelassen werden. Die Hundehalter stellen sicher, dass Mensch und Tier durch die Hunde in keiner Art und Weise gefährdet oder belästigt werden. Hundehalter und Hundeführende haben dafür zu sorgen, dass der Kot ihrer Hunde auf öffentlichem und privatem Grund Dritter (u.a. landwirtschaftlich genutztem Land), unverzüglich und ordnungsgemäss in die Robidog-Kehrichteimer entsorgt wird.  

Begegnungen mit Mutterkuhherden

Kuhmütter schützen ihre Kälber - halten Sie Distanz, berühren Sie auf keinen Fall die Kälber und führen Sie Hunde an der kurzen Leine.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Bestimmungen des Flur-, Weide und Alpgesetz sowie des Polizeigesetzes der Gemeinde Lantsch/Lenz verletzt oder die darauf gestützten Anordnungen missachtet, wird mit einer Busse bestraft.

Wir danken für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Ihren Beitrag zum Wohl von Mensch, Tier und Landwirtschaft.

Gemeindevorstand Lantsch/Lenz