Skip to main content

Cumoin da Lantsch    Gemeinde Lantsch/Lenz

Allgemeine Mitteilungen aus der Gemeinde Lantsch/Lenz

Bekanntgabe Genehmigungsbeschluss Ortsplanung

Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 22. September 2026 mit Beschluss Nr. 653 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Gemeindeversammlung am 27. August 2024 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung mit folgenden Vorbehalten und direkten Korrekturen genehmigt:

Auflageakten:

Baugesetz: Art. 38 Abs. 3 (Zone für Gärten) wird nicht genehmigt.

Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000, Zonenplan 1:10'000:

Trockenstandortszone:

  • Die Trockenstandortszone im Gebiet Sozas wird nicht genehmigt. Die mit RB Nr. 977 vom 28.10.2014 genehmigte Trockenstandortszone sowie Art. 33a Abs. 5 (Trockenstandortszone) bleiben in Kraft.

Lärmempfindlichkeitsstufe:

  • Zuweisung zur Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) III ZöBA auf Parzellen 191, 167, 217, 307, 308
  • Zuweisung zur ES II: Campingzone
  • Keine ES: Zone für Gärten, Zone für Grünflächen

Aufstufung Lärmempfindlichkeitsstufe:

  • Aufstufung der Lärmempfindlichkeitsstufe auf den Parzellen Nrn. 442, 444, 493, 453, 565, 564 und 472 wird aufgehoben.

Waldabstandslinie:

  • Die Waldabstandslinie beim Golfclubhaus (Parzelle 630) wird nicht genehmigt.  

Genereller Erschliessungsplan Verkehr 1:2000: Der geplante Fuss- und Wanderweg von Bot da Schibas nach Pro Dafora wird nicht genehmigt.    

Genereller Erschliessungsplan Ver- und Entsorgung 1:2000

Genereller Erschliessungsplan Verkehr 1:10'000

Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss liegen in der Gemeindekanzlei auf und können eingesehen werden. Gegen die darin enthaltenen Vorbehalte, Auflagen und Anweisungen kann innert 30 Tagen ab dem Publikationsdatum gestützt auf Art. 102 Abs. 1 KRG und nach Massgabe des kant. Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) beim Obergericht des Kantons Graubünden, Grabenstrasse 30, 7001 Chur, Beschwerde erhoben werden.

Lantsch/Lenz, 1. Oktober 2026                             Der Gemeindevorstand