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Cumoin da Lantsch    Gemeinde Lantsch/Lenz

Allgemeine Mitteilungen aus der Gemeinde Lantsch/Lenz

Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Da AHV/IV-Renten nicht immer ausreichen, um den Rentnerinnen und Rentnern die notwendigen Lebenshaltungskosten zu decken, besteht ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Wer bedürftig ist, hat somit einen Rechtsanspruch auf eine zusätzliche Leistung. Die Bedürftigkeit muss individuell abgeklärt werden, die Leistungshöhe wird ebenfalls individuell festgelegt. Sie bestehen aus jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden sowie der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten. Die Ergänzungsleistungen werden vollumfänglich durch die öffentliche Hand finanziert.

Die wichtigsten Informationen, die gesetzlichen Grundlagen, Wegleitungen und Antragsformulare sind auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden zu finden: www.sva.gr.ch (Online-Schalter).

Aktuelle Anmeldeformulare und Merkblätter erhalten Sie zudem bei der Gemeindeverwaltung, wo auch die Anmeldung einzureichen ist.

Gemeindeverwaltung Lantsch/Lenz