Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten mit dem sonstigen Einkommen und Vermögen der versicherten Person die minimalen Lebenskosten nicht decken. Auf EL besteht ein rechtlicher Anspruch. Sie sind keine Fürsorgeleistungen oder Sozialhilfe. Die EL gehören zum sozialen Fundament unseres Staates.
Das Recht auf EL steht den im Kanton Graubünden wohnhaften Schweizer Bürgern zu, die einen eigenen Anspruch auf eine AHV- oder IV-Rente haben, eine Hilfslosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten ein IV-Taggeld beziehen. EL können auch im Kanton wohnhafte Ausländer beziehen; genauere Details dazu erhalten Sie bei der SVA.
Personen, welche keinen Anspruch auf eine Rente haben, weil sie keine oder zu wenig lange AHV- und IV-Beiträge bezahlt haben, können unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf EL geltend machen.
Die wichtigsten Informationen, die gesetzlichen Grundlagen, Wegleitungen und Antragsformulare sind auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden zu finden: www.sva.gr.ch (Online-Schalter).
Aktuelle Anmeldeformulare und Merkblätter erhalten Sie zudem bei der Gemeindeverwaltung, wo auch die Anmeldung einzureichen ist.
Gemeindeverwaltung Lantsch/Lenz