Cumoin da Lantsch    Gemeinde Lantsch/Lenz

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Allgemeine Mitteilungen

Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten mit dem sonstigen Einkommen und Vermögen der versicherten Person die minimalen Lebenskosten nicht decken. Auf EL besteht ein rechtlicher Anspruch. Sie sind keine Fürsorgeleistungen oder Sozialhilfe. Die EL gehören zum sozialen Fundament unseres Staates. 

Das Recht auf EL steht den im Kanton Graubünden wohnhaften Schweizer Bürgern zu, die einen eigenen Anspruch auf eine AHV- oder IV-Rente haben, eine Hilfslosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten ein IV-Taggeld beziehen. EL können auch im Kanton wohnhafte Ausländer beziehen; genauere Details dazu erhalten Sie bei der SVA.

Personen, welche keinen Anspruch auf eine Rente haben, weil sie keine oder zu wenig lange AHV- und IV-Beiträge bezahlt haben, können unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf EL geltend machen.

Die wichtigsten Informationen, die gesetzlichen Grundlagen, Wegleitungen und Antragsformulare sind auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden zu finden: www.sva.gr.ch (Online-Schalter).

Aktuelle Anmeldeformulare und Merkblätter erhalten Sie zudem bei der Gemeindeverwaltung, wo auch die Anmeldung einzureichen ist.

Gemeindeverwaltung Lantsch/Lenz 

Lantsch/Lenz ist eine politische Gemeinde in der Region Albula,
im Kanton Graubünden.

Adresse
Canzloia communala Lantsch
Voia Principala 90
7083 Lantsch/Lenz
Verwaltung
081 659 01 01
Fax: 081 659 01 00
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Öffnungszeiten Schalter

Montag - Freitag
08:30 - 11:00 Uhr

Montag und Donnerstag
14:30 - 17:00 Uhr

Notfalltreffpunkt in Lantsch/Lenz

Gemeindeverwaltung
Voia Principala 90

Ihre Anlaufstelle bei nicht funktionierenden Kommunikationsmitteln im Fall von Katastrophen und Notlagen.

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