Fahrverbot auf Güter- und Waldstrassen
Fahrverbot auf Güter- und Waldstrassen
Gemäss Verordnung über das Befahren der Güter- und Waldstrassen mit Motorfahrzeugen (2001, Art. 1) ist der Motorfahrzeugverkehr auf den nachstehend aufgeführten Güter- und
Waldstrassen und demzufolge das Abstellen/Parkieren der Fahrzeuge bei und auf den genannten Strassen in der Gemeinde Lantsch/Lenz verboten.
Güterstrassen:
Malers-Zurteil
Delisch
Las Giassas
Nos
Baselgia Viglia
Sozas
Waldstrassen:
Gôt Stgoira - Sanaspans
Bots la Lenna
Fraiza
Runcalatsch
Seznas (ab Barbatschauns)
Bual
Tgoma
Martschignaun
Bitte die Signalisation beachten. Das unberechtigte Befahren von Güter- und Waldstrassen wird mit CHF 100.00 geahndet. Sollten Sie eine Ausnahmebewilligung benötigen, können Sie diese in der Gemeindeverwaltung bestellen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Lantsch/Lenz, 05. August 2021 Die Gemeindeverwaltung