Individuelle Prämienverbilligung Krankenversicherung (IPV) 2022
Familien und Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) beantragen. Die Prämienverbilligung wird direkt an die Krankenkassen ausbezahlt und via Prämienrechnung verrechnet.
Personen, welche bis zum 31.12.2021 eine IPV erhalten haben und keine Veränderungen bezüglich der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aufweisen, erhalten in der Regel auch fürs 2022 eine Teilvorschussleistung. Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (SVA) hat diese Personen neulich direkt angeschrieben. Nach Vorliegen der Steuerveranlagung 2021 wird der Anspruch 2022 definitiv berechnet und verfügt.
Alle übrigen Personen müssen sich für den Bezug der Prämienverbilligung 2022 anmelden. Die Anmeldeformulare und Wegleitungen sind auf www.sva.gr.ch – Online-Schalter – IPV verfügbar oder können ab sofort bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Neu kann die IPV-Anmeldung online unter www.sva.gr.ch erfolgen und die Beilagen direkt hochgeladen werden.
Bitte beachten Sie, dass die komplett ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulare zusammen mit Kopie(n) der Krankenkassenpolice(n) (KVG) und den übrigen Beilagen bei der Gemeindeverwaltung Lantsch/Lenz oder neu auch online direkt an die SVA Graubünden bis spätestens 31.12.2022 eingereicht werden müssen, danach verwirkt der Anspruch.
AHV-Zweigstelle Lantsch/Lenz