Individuelle Prämienverbilligung Krankenversicherung (IPV) 2024
Familien und Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) beantragen. Die Prämienverbilligung wird direkt an die Krankenkassen ausbezahlt und via Prämienrechnung verrechnet.
Personen, welche bis zum 31.12.2023 eine IPV erhalten haben und keine Veränderungen bezüglich der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aufweisen, erhalten in der Regel auch fürs 2024 eine Teilvorschussleistung. Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (SVA) hat diese Personen direkt angeschrieben. Nach Vorliegen der Steuerveranlagung 2023 wird der Anspruch 2024 definitiv berechnet und verfügt.
Alle übrigen Personen müssen sich (möglichst im ersten Halbjahr, spätestens jedoch bis 31.12.2024) für den Bezug der Prämienverbilligung 2024 anmelden. Die Anmeldeformulare und Wegleitungen sind auf www.sva.gr.ch – Online-Schalter – IPV verfügbar oder können ab sofort bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Neu kann die IPV-Anmeldung online unter www.sva.gr.ch erfolgen und die Beilagen direkt hochgeladen werden.
Bitte beachten Sie, dass die komplett ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulare zusammen mit Kopie(n) der Krankenkassenpolice(n) (KVG) und den übrigen Beilagen bei der Gemeindeverwaltung Lantsch/Lenz oder neu auch online direkt an die SVA Graubünden bis spätestens 31.12.2024 eingereicht werden müssen, danach verwirkt der Anspruch.
AHV-Zweigstelle Lantsch/Lenz