Individuelle Prämienverbilligung Krankenversicherung (IPV) Februar 2025
Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) beantragen. Die Prämienverbilligung wird direkt an die Krankenkassen ausbezahlt und via Prämienrechnung verrechnet.
Mitteilung für Vorschussleistung / Verfügung
Personen/Familien, die für das Jahr 2024 bereits eine Mitteilung für Vorschussleistung / Verfügung erhalten haben, gelten als angemeldet und müssen somit für das Jahr 2025 keine Anmeldung einreichen. Mutationen oder Nachmeldungen von fehlenden Personen, wie Neugeborene, Lernende und Studenten sind umgehend zu melden. Die Meldefrist für das Jahr 2025 endet am 31.12.2025.
Anmeldung
Das Anmeldeformular inklusive Wegleitung kann direkt online abgerufen und ausgefüllt oder bei der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde bezogen werden. Die Anmeldung reichen Sie bitte direkt bei der SVA Graubünden ein.
Meldefrist
Der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch für das Jahr 2025 nicht bis 31.12.2025 eingereicht wird.
AHV-Zweigstelle Lantsch/Lenz