Signalisationen
Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet Lantsch/Lenz
- In der Sitzung vom 22.04.2026 hat der Gemeindevorstand Lantsch/Lenz gestützt auf Art. 7 Abs. 1 und 2 EGzSVG nachfolgend aufgeführte Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet Lantsch/Lenz beschlossen:
Einfahrt verboten (Sig. 2.02)
- Lantsch/Lenz; Davos Ual / Voia Davos Scola in Richtung Hauptstrasse, ab Beginn Gebäude Nr. 41 bzw. Parzelle 317
Koordinaten: 2762563 / 1172488
Parkieren gestattet (Sig. 4.17), Gehbehinderte (Sig. 5.14)
- Lantsch/Lenz; Parkplatz Sisom Vischnanca (1 Platz)
Koordinaten: 2762463 / 1173027
Parkieren gegen Gebühr (Sig. 4.20), Gehbehinderte (Sig. 5.14)
Gebühren: maximal 8 Stunden, Montag bis Sonntag, täglich von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr, 1 Std. CHF 1.00, je weitere Std. CHF 1.00
- Lantsch/Lenz; Parkplatz Kanzlei (1 Platz)
Koordinaten: 2762498 / 1172893
- Diese Massnahmen treten nach Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist mit dem Aufstellen und Anbringen der entsprechenden Signalisation / Markierung in Kraft.
- Gegen vorliegende Verfügung kann gestützt auf Art. 49 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG; BR 370.100) innert 30 Tagen seit der Publikation beim Obergericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat das Rechtsbegehren, den Sachverhalt und eine Begründung zu enthalten. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit im Besitze des Beschwerdeführers, zusammen mit vorliegendem Entscheid beizulegen. Die Beschwerdeschrift ist vom Beschwerdeführer oder seinem Vertreter zu unterzeichnen.
Lantsch/Lenz, 01.05.2026 Der Gemeindevorstand