Sportförderung für Kinder- und Jugendliche 2025
Gemäss "Gesetz über die Förderung von Kinder- und Jugendsport" (341) wird seit dem 01.01.2025 in Lantsch/Lenz der Kinder- und Jugendsport finanziell unterstützt.
Beitragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in der Gemeinde Lantsch/Lenz bis und mit dem Jahr, in dem sie das 16. Altersjahr vollenden. Pro beitragsberechtigtes Kind, beziehungsweise Jungendliche/Jugendlicher werden maximal CHF 300.00 pro Jahr ausbezahlt.
Die Beiträge sind von den Eltern, beziehungsweise den Erziehungsberechtigten mittels des offiziellen Antragsformulars und unter Beilage der erforderlichen Nachweise zu beantragen. Das Antragsformular für die Sportförderung des Jahres 2025 steht hier online oder in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung und kann bis spätestens 31. Dezember 2025 bei der Gemeinde eingereicht werden. Zu spät eingegebene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Abrechnung erfolgt im ersten Quartal des nächsten Jahres.
Weitere Informationen finden Sie in den "Ausführungsbestimmungen zum Sportföderungsgesetz" (341.1).
Lantsch/Lenz, 04. September 2025 Gemeindeverwaltung Lantsch/Lenz