Verkehrsanordnung, öffentliche Bekanntmachung
1. Der Gemeindevorstand Lantsch/Lenz beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkungen auf Gemeindegebiet einzuführen:
Einfahrt verboten (Sig. 2.02)
– Lantsch/Lenz; Davos Ual / Voia Davos Scola in Richtung Hauptstrasse, ab Beginn Gebäude Nr. 41 bzw. Parzelle 317, Koordinaten: 2762563 / 1172488
Parkieren gestattet (Sig. 4.17), Gehbehinderte (Sig. 5.14)
– Lantsch/Lenz; Parkplatz Sisom Vischnanca (1 Platz), Koordinaten: 2762463 / 1173027
Parkieren gegen Gebühr (Sig. 4.20), Gehbehinderte (Sig. 5.14)
Gebühren: maximal 8 Stunden, Montag bis Sonntag, täglich von 8.00 –19.00 Uhr, 1 Std. Fr. 1.–, je weitere Std. Fr. 1.–
– Lantsch/Lenz; Parkplatz Kanzlei (1 Platz), Koordinaten: 2762498 / 1172893
2. Mit der Signalisation «Einfahrt verboten» (Sig. 2.02) wird die Verkehrssicherheit erhöht. Insbesondere soll unerwünschter Durchgangsverkehr verhindert und die Übersichtlichkeit im Einmündungsbereich zur Hauptstrasse verbessert werden. Bei den Parkplätzen Sisom Vischnanca sowie Kanzlei wird die bestehende Bodenmarkierung je eines Behindertenparkplatzes mit je einer Signaltafel «Gehbehinderte» (Sig. 5.14) ergänzt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Zweckbestimmung der Parkfelder auch bei schneebedeckter Fahrbahn oder beeinträchtigter Sichtbarkeit der Markierungen jederzeit eindeutig erkennbar ist.
Die Massnahmen dienen somit der Klarheit der Signalisation sowie der Gewährleistung von Verkehrssicherheit und Rechtsgleichheit.
3. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 25.2.2026 von der Kan-tonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.
4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Lantsch/Lenz eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Obergericht.
Der Gemeindevorstand