Einwohnerkontrolle
Adresse |
Einwohnerkontrolle Lantsch/Lenz |
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Telefon | 081 659 01 02 |
Fax | 081 659 01 00 |
Kontaktperson | Tanja Willi, jeweils montags, dienstags und donnerstags |
Schalteröffnungszeiten |
Montag und Donnerstag, 08.30 - 11.00 Uhr und 14.30 - 17.00 Uhr, |
Wir heissen Sie in unserer schönen, sonnenverwöhnten Gemeinde Lantsch/Lenz herzlich willkommen.
e-umzug
Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden.
- Umzug innerhalb der Gemeinde Lantsch/Lenz
- Umzug innerhalb der Schweiz
- Dienst steht für Personen mit Wochenaufenthalt nicht zur Verfügung
Grundvoraussetzung ist, dass die Wegzugsgemeinde eUmzug anbietet. Details, Voraussetzungen und bereitzuhaltende Dokumente finden Sie direkt unter eumzug.swiss .
Zusätzlich ist bei Zuzug unser Anmeldeformular eUmzug komplett ausgefüllt an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zuzustellen.
Die Meldepflicht gemäss Gesetz beträgt 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
Zuzug / Anmeldung
Schweizerische Staatsangehörige:
Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle an und bringen Sie folgende Dokumente pro Person mit:
- Heimatschein für Niederlassung / Heimatausweis für Wochenaufenthalt
- Kopie Familienbüchlein oder Geburtsschein für Kinder ohne eigenen Heimatschein
- Kopie aktuelle Krankenkassenpolice (KVG)
- Anmeldeformular der Gemeinde Lantsch/Lenz komplett ausgefüllt pro erwachsene Person
- Anmeldegebühr (Barzahlung) von CHF 10.00 für Niederlassung pro erwachsene Person oder CHF 30.00 für Wochenaufenthalt pro Person
- Bitte beachten Sie, dass Sie sich zuerst am bisherigen Wohnort abmelden müssen, bevor Sie sich in Lantsch/Lenz anmelden können.
- Hundehalter müssen ihren Hund der Gemeinde melden und bei AMICUS.ch registrieren.
Ausländische Staatsangehörige: (Merkblätter AFM)
EU/EFTA Staatsangehörige haben sich innerhalb von 14 Tagen seit der Einreise und vor Stellenantritt persönlich bei der Einwohnerkontrolle Lantsch/Lenz anzumelden. Bitte folgende Unterlagen pro Person mitbringen:
- Gültiger Reisepass, EU/EFTA reicht auch gültige Identitätskarte
- Gültige Ausländerbewilligung oder Gesuchformular A1
- Alte Ausländerbewilligung sofern vorhanden, ansonsten aktuelles Passfoto
- Kopie Mietvertrag
- Kopie Familienbüchlein oder Eheschein (verheiratete Personen oder Personen mit Kindern)
- Kopie Geburtsscheine der Kinder
- Kopie Arbeitsvertrag evtl.
- Kopie aktuelle Krankenkassenpolice (KVG)
- Anmeldeformular der Gemeinde Lantsch/Lenz Formular komplett ausgefüllt pro erwachsene Person
- Die Gebühren für Aufenthalts/-Niederlassungs-Bewilligungen müssen im Voraus bezahlt werden (Barzahlung in Schweizer Franken, CHF).
- Bitte beachten Sie, dass Sie sich zuerst am bisherigen Wohnort abmelden müssen, bevor Sie sich in Lantsch/Lenz anmelden können.
- Hundehalter müssen ihren Hund der Gemeinde melden und bei AMICUS.ch registrieren.
Ausländische Staatsangehörige aus EU/EFTA mit Aufenthalt von weniger als 90 Tagen pro Jahr können über Meldeverfahren angemeldet werden. Die Anmeldung muss spätestens 1 Tag vor dem ersten Arbeitstag erfolgen!
Für Personen aus Drittstaaten (nicht EU/EFTA) gelten andere Anmeldebedingungen. Siehe Merkblatt AFM.
Für anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B) sowie vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F) gelten separate Anmeldebedingungen. Die Meldung einer Erwerbstätigkeit muss durch den Arbeitgeber unbedingt vor dem ersten Arbeitstag dem Staatssekretariat für Migration (SEM) mittels entsprechendem Formular (Erwerbstätige aus dem Asylbereich) gemeldet werden. Zusätzlich muss jede Adressänderung der Wohnsitzgemeinde gemeldet werden.
Adressänderung / Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Lantsch/Lenz
Jeder Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Lantsch/Lenz ist uns innert 14 Tagen zu melden, persönlich oder online über eUmzug. Falls Ihr Stromzähler bei Wohnungswechsel abgelesen werden muss, bitte rechtzeitig der Gemeindeverwaltung melden (Telefon 081 659 01 12).
Wegzug / Abmeldung
Wer von Lantsch/Lenz wegzieht, muss sich vor Wegzug online über eUmzug oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden und folgende Dokumente / Informationen mitbringen:
Schweizerische Staatsangehörige:
- Schriftenempfangsschein bei Niederlassung (bei Anmeldung erhalten)
- Aufenthaltsausweis bei Wochenaufenthalt (bei Anmeldung erhalten), (eUmzug nicht möglich)
- Genaue Wegzugsadresse und Wegzugsdatum mitteilen
- Falls Ihr Stromzähler abgelesen werden muss, bitte rechtzeitig der Gemeindeverwaltung melden (Telefon 081 659 01 12).
- Bitte beachten Sie, dass Sie sich innert 14 Tagen am neuen Wohnort anmelden müssen.
- Wegzug ins Ausland (eUmzug nicht möglich):
- Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle mindestens 1 Monat vor Ausreise.
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt, mindestens 1 Monat vor Ausreise.
- Zusätzliche Wegzugsmeldung ans EDA, Formular bei uns erhältlich.
Ausländische Staatsangehörige:
- Ausländerbewilligung
- Genaue Wegzugsadresse und Wegzugsdatum mitteilen
- Falls Ihr Stromzähler abgelesen werden muss, bitte rechtzeitig der Gemeindeverwaltung melden (Telefon 081 659 01 12).
- Bitte beachten Sie, dass Sie sich innert 14 Tagen am neuen Wohnort anmelden müssen.
- Wegzug ins Ausland bei C- und B-Bewilligung (eUmzug nicht möglich):
- Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle mindestens 1 Monat vor Ausreise.
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt, mindestens 1 Monat vor Ausreise
- Formular „Definitiver Wegzug ins Ausland“ ausfüllen und unterschreiben (bei uns am Schalter erhältlich)
Ausländerbewilligung
Aufenthaltsbewilligungen für Ausländer siehe Zuzug/Anmeldung oder Wegzug/Abmeldung. Bei Aufenthalten von weniger als 90 Tage pro Jahr siehe Meldeverfahren.
Merkblätter AFM
Formulare AFM
Formular Ausländerbewilligung C Niederlassung EU Gemeinde
Formular Ausländerbewilligung C Niederlassung Drittstaaten Gemeinde
Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung
Asyl SEM (anerkannte Flüchtlinge / vorläufig aufgenommene Personen)
Meldeverfahren
Für Arbeitskräfte aus den EU-25/EFTA-Staaten, welche max. 3 Monate pro Kalenderjahr beschäftigt werden, braucht es kein Bewilligungsverfahren, es genügt das Meldeverfahren. Das Meldeverfahren kann in elektronischer Form, auf dem Postweg oder mit FAX durchgeführt werden. Die Meldung muss vor Arbeitsbeginn erfolgen.
Arbeitgeber von Personen mit Meldeverfahren bitten wir jeweils um Anmeldung der Arbeitskraft innert 8 Tagen an die Gemeinde Lantsch/Lenz. Es sind folgende Dokumente einzureichen:
- Anmeldeformular Meldeverfahren der Gemeinde Lantsch/Lenz, komplett ausgefüllt.
- Gültige Ausweiskopie (Pass oder ID)
- Kopie der KIGA-Meldebestätigung (Mail)
- Krankenversicherungsschutz (Nachweis der EU-Krankenkassenkarte oder Schweizer Krankenversicherungskarte oder -police)
Ergeben sich nach erfolgter Meldung Änderungen bezüglich Einsatzdauer, sind diese unverzüglich der Einwohnerkontrolle zu melden.
Arbeitgeber
Arbeitgeber bitten wir, Ihre Angestellten auf diese Meldevorschriften hinzuweisen. Bei Wegzug ausländischer Arbeitskräfte wird eine Meldung des Arbeitgebers an die Einwohnerkontrolle empfohlen (Wegzugsdatum, Wegzugsort).
Mieterwechsel
Vermieter müssen jeden Zuzug und Wegzug von Mietern melden. Ebenfalls ist zu melden, falls Stromzähler abgelesen werden muss.
Wohnsitzbestätigung
Mit der Wohnsitzbestätigung bescheinigt die Einwohnerkontrolle von wann bis wann Sie Ihren Wohnsitz in unserer Gemeinde haben bzw. hatten. Die Wohnsitzbestätigung wird pro Person ausgestellt. Die Gebühr beträgt CHF 10.00 bei Barzahlung und Abholung am Schalter, oder CHF 20.00 bei Rechnungsstellung und Zustellung per Post.
Heimatausweis / Wochenaufenthalt
Personen mit Wohnsitz in Lantsch/Lenz benötigen bei einem Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde einen gültigen Heimatausweis, welcher jeweils für 1 Jahr ausgestellt wird. Der Heimatausweis kann bei uns bestellt werden, wir benötigen hierfür Ihre Wochenaufenthaltsadresse. Die Gebühr beträgt CHF 10.00 bei Barzahlung und Abholung am Schalter, oder CHF 20.00 bei Rechnungsstellung und Zustellung per Post.
Einheimisch-Ausweis
Der Einheimisch-Ausweis ermöglicht den Bezug von verbilligten Fahrkarten bzw. Eintritten bei den regionalen Bergbahnen, Skiliftanlagen und beim Bad Alvaneu. Anrecht auf einen Einheimisch-Ausweis haben Einwohner, welche ihren zivilen und steuerrechtlichen Wohnsitz in Lantsch/Lenz haben.
Für die Ausstellung des Ausweises benötigen wir ein aktuelles Passfoto. Die Bestätigung der Einwohnerkontrolle muss jedes Jahr erneuert werden. Die Ausstellungsgebühr beträgt CHF 10.00 bei Barzahlung und Abholung am Schalter, oder CHF 20.00 bei Rechnungsstellung und Zustellung per Post. Die jährliche Bestätigung durch die Einwohnerkontrolle ist kostenlos.
Auskunftsbegehren
Adressanfragen sind schriftlich per Post oder E-Mail zu richten an die Einwohnerkontrolle, Voia Principala 90, 7083 Lantsch/Lenz, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Die Gebühr pro Auskunft beträgt bei Vorauszahlung (bar oder in Briefmarkenform) CHF 10.00 einfache Auskunft / CHF 20.00 erweiterte Auskunft, und bei Rechnungsstellung zusätzlich CHF 10.00.
- Die einfache Auskunft beinhaltet Name, Vorname, Jahrgang, Adresse in Lantsch/Lenz (gemäss Art. 32 Datenschutz, BR 171.200).
- Die erweiterte Auskunft beinhaltet zusätzliche Daten, welche nach Ermessen erteilt werden und nur in begründeten Fällen unter Vorweisung eines Interessennachweises erfolgen. Eine Wegzugsadresse wird nicht bekannt gegeben, nur der Wegzugsort, dies um eine eventuell eingerichtete Datensperre am neuen Ort nicht zu unterlaufen.