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Cumoin da Lantsch    Gemeinde Lantsch/Lenz

Wohnbaugenossenschaft Lantsch/Lenz

Die Wohnbaugenossenschaft Lantsch/Lenz wurde im November 2010 gegründet. Oberstes Ziel der Genossenschaft ist das Anbieten von bezahlbaren Wohnungen.

Wohnbauprojekt Sudem Vischnanca

Am 7. April 2015 erfolgte der Spatenstich des Wohnbauprojektes Sudem Vischnanca. Nach langer Planungs- und Projektierungsphase konnte endlich mit dem Bauprojekt begonnen werden. In Sudem Vischnanca entstehen 8 Wohnungen: vier 4½- und je zwei 3½- und 2½-Wohnungen. Gemäss Bauplan wird es im Herbst aufgerichtet und im Winter findet der Innenausbau statt. Bezugstermin ist Frühling 2016.

(Zeitungsartikel Novitats vom 17.04.2015 - Spatenstich)

Zweck und Vorteile der Wohnbaugenossenschaft

Die Wohnbaugenossenschaft (WBG) stellt bezahlbare Wohnungen für Einheimische zur Verfügung. Sie ist nicht gewinnorientiert und kann von Förderprogrammen des Bundes in Form von günstigem Kapital Gebrauch machen. Dies ermöglicht der WBG, neue Wohnungen zu erschwinglichen Mietpreisen anzubieten.

Eine WBG ist der dritte Weg zwischen Eigenheim und Miete. Die Bewohner sind Mitglieder der WBG, welche die Wohnungen besitzt. Die Mitglieder haben Rechte und profitieren von der günstigeren Kostenmiete. Das soziale Zusammenleben in der Genossenschaft soll gefördert werden. Die Statuten der WBG regeln die Rechte und Pflichten der Mitglieder.

Wie werde ich Mitglied der Wohnbaugenossenschaft Lantsch/Lenz?

Jede natürliche oder juristische Person kann die Mitgliedschaft der WBG Lantsch/Lenz mit einem schriftlichen Beitrittsgesuch beantragen. Für die Mitgliedschaft muss mindestens 1 Genossenschaftsanteil à CHF 500.- erworben werden. Mietet ein Mitglied eine Wohnung der WBG, so werden weitere Genossenschaftsanteile fällig (in Statuten und Reglemente geregelt). Jedes Mitglied kann zusätzlich so genannte freie Anteile erwerben, die verzinst werden können. Der Zins wird von der Generalversammlung der WBG festgelegt. Mit den freien Anteilen bietet die WBG natürlichen oder juristischen Personen die Möglichkeit, das Anbieten von bezahlbaren Wohnungen in Lantsch/Lenz zu fördern.

Beim Austritt hat das Mitglied Anspruch auf seine einbezahlten Genossenschaftsanteile.

 

Für weitere Informationen steht Ihnen der Präsident Donat Simeon gerne zur Verfügung
(Telefon 081 637 03 22, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Oder kontaktieren Sie eines der Vorstandsmitglieder der WBG.

Der Vorstand:
Donat Simeon, Robert Simeon, Renato Lenz, Leo Baselgia, Daniel Ulber

Schutz gegen Radon

Grundbuchamt

Im Kanton Graubünden ist die Grundbuchbuchführung Aufgabe der Gemeinden. Die Gemeinde Lantsch/Lenz hat sich mit den Gemeinden Albula/Alvra, Bergün Filisur, Schmitten und Surses zum Grundbuchkreis Albula zusammengeschlossen. Das Grundbuchamt Albula in Tiefencastel führt das Grundbuch für diese Gemeinden.

Adresse

Grundbuchamt Albula

Viglia veia Gelgia 25

7450 Tiefencastel

Grundbuchverwalter: Peter Nägeli
Grundbuchverwalter-Stv.: Adrian Cadosch
Telefon 081 681 17 17
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Aufgaben des Grundbuchamts:

  • Führung des Grundbuchs
  • Verfassen und Beurkunden von Rechtsgeschäften über Rechte an Grundstücken
  • Beglaubigungen

Hunde

Hundehaltung

Wichtiges zur Hundehaltung in der Gemeinde Lantsch/Lenz

  • Meldepflicht: Hundehaltung, Halterwechsel und Tod eines Hundes müssen der Gemeinde innert 10 Tagen gemeldet werden.
  • Leinenpflicht: Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt frei herumlaufen. Leinenpflicht gilt im gesamten Wohngebiet (ausgenommen eigener Garten) und in Wildruhezonen.
  • Verhalten: Hunde dürfen Menschen und Tiere weder gefährden noch belästigen. Baden in Brunnen ist verboten.
  • Hundekot: Muss überall (öffentlich und privat) sofort beseitigt und korrekt (z. B. in Robidog-Behältern) entsorgt werden.
  • Felder: Während der Vegetationszeit (1. April/1. Mai bis 15. November) ist das Betreten landwirtschaftlicher Flächen für Unberechtigte verboten. Hunde dürfen dort nicht frei herumlaufen. Wurfspielzeug darf nicht in Felder geworfen oder liegen gelassen werden.
  • Gesundheitsgefahr: Hundekot kann den Parasiten Neospora caninum enthalten, der bei Kühen zu Unfruchtbarkeit, Fehl- und Totgeburten führen kann.

Appell: Die Gemeinde bittet um Rücksichtnahme und Einhaltung der Vorschriften zum Schutz von Mensch, Tier und Landwirtschaft.

 Hundesteuer

  • Steuerpflicht: Für jeden Hund über drei Monate, der in der Gemeinde gehalten wird, ist eine Steuer zu entrichten.
  • Meldung: Der Hundehalter ist steuerpflichtig und muss den Hund der Gemeinde innerhalb von 30 Tagen melden.
  • Steuerbefreiung: Folgende Hunde sind von der Steuer befreit:
    - Polizei-, Lawinen- und Suchhunde
    - Blindenführ- und Gehörlosenhunde
    - Schweisshunde mit gültiger Bewilligung des Bündner Schweisshunde-Clubs
    - Registrierte Herdenschutzhunde
  • Steuerberechnung:
    - CHF 75 für den ersten Hund
    - CHF 100 für jeden weiteren Hund im selben Haushalt
    - Bei weniger als ganzjähriger Haltung wird die Steuer anteilsmässig (mind. für drei Monate) berechnet.
    - Die Veranlagung und Rechnungsstellung erfolgt zu Jahresbeginn.

Hunderegistrierung

Amicus – die nationale Datenbank für Hunde

Amicus ist die nationale Datenbank zur Registrierung von Hunden in der Schweiz. Im Auftrag der Kantone garantiert Amicus die lückenlose Rückverfolgbarkeit der registrierten Hunde. Dank Amicus können illegale Importe von zu jungen und kranken Hunden aufgedeckt und verhindert werden. Zudem bildet Amicus die Grundlage für das Kontaktieren der rechtmässigen Halterinnen und Halter von entlaufenen oder ausgesetzten Hunden und das ungehinderte Reisen mit Hunden.

Es liegt in der Verantwortung des Hundehalters, dass die Daten aktuell gehalten werden.

Weitere Information zur Hunderegistrierung finden Sie auf dem untenstehenden Link von Amicus. 

Downloads und Links

Finanzverwaltung

Adresse Finanzverwaltung Lantsch/Lenz
Voia Principala 90, 7083 Lantsch/Lenz
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon 081 659 01 03

Kontaktperson

Derungs Carola, Finanzverwaltung
Cadosch Letizia, Rechnungen / Gebühren

Schalteröffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 08.30 - 11.00 Uhr und 14.30 - 17.00 Uhr,
Dienstag, Mittwoch und Freitag, 08.30 - 11.00 Uhr, nachmittags kein Schalterdienst.
Im Sommer eventuell reduzierte Öffnungszeiten gemäss Publikation.

  

Jahresrechnung und Budget

pdfFinanzplan 2022 - 2029

pdfJahresrechnung 2024 genehmigt an der Gemeindeversammlung vom 18.06.2025
pdfJahresrechnung 2023 genehmigt an der Gemeindeversammlung vom 24.06.2024
pdfJahresrechnung 2022 genehmigt an der Gemeindeversammlung vom 27.06.2023
pdfJahresrechnung 2021 genehmigt an der Gemeindeversammlung vom 23.06.2022
pdfJahresrechnung 2020 genehmigt an der Gemeindeversammlung vom 24.06.2021
pdfJahresrechnung 2019 genehmigt an der Gemeindeversammlung vom 25.06.2020

pdfBudget Erfolgsrechnung 2025 genehmigt an der Gemeindeversammlung vom 16.12.2024
pdfBudget Investitionsrechnung 2025 genehmigt an der Gemeindeversammlung vom 16.12.2024
pdfBudget Erfolgsrechnung 2024 genehmigt an der Gemeindeversammlung vom 13.12.2023
pdfBudget Investitionsrechnung 2024 genehmigt an der Gemeindeversammlung vom 13.12.2023
pdfBudget Erfolgsrechnung 2023 genehmigt an der Gemeindeversammlung vom 12.12.2022
pdfBudget Investitionsrechnung 2023 genehmigt an der Gemeindeversammlung vom 12.12.2022

Finanzkennzahlen

pdfGemeindefinanzstatistik 2023

Zahlungsverbindungen der Gemeindeverwaltung Lantsch/Lenz

PostFinance

 

 

Konto

IBAN 

BIC/SWIFT

70-3054-5

CH58 0900 0000 7000 3054 5

POFICHBEXXX

     

Graubündner Kantonalbank

Hauptsitz, 7002 Chur

IBAN

BIC/SWIFT

CH07 0077 4130 1335 7820 0

GRKBCH2270A

     

Raiffeisenbank Mittelbünden

Hauptstrasse 50, 7408 Cazis

IBAN

BIC/SWIFT

CH61 8106 3000 0041 1224 8

RAIFCH22

Formulare

FormularAbteilung
Adressauskunft Einwohnerkontrolle  (nur auf schriftliche Anfrage) Einwohnerkontrolle
Anmeldung Einwohnerkontrolle (Schweizer + Ausländer) Einwohnerkontrolle
-  Ausländerbewilligung AFM Gesuch A1 u. weitere (Ausländer mehr als 90 Tage/Jahr) Amt f. Migration u. Zivilrecht (AFM)
- Meldeverfahren Einwohnerkontrolle    (Ausländer bis 90 Tage/Jahr) Einwohnerkontrolle
-  Meldeverfahren easygov  (Ausländer bis 90 Tage/Jahr) Staatssekretariat für Migration (SEM)
Anzeige Bauvorhaben Bauamt
Baugesuch Vereinfachtes-/Meldeverfahren Bauamt
Baugesuch Ordentliches Verfahren Bauamt
Baugesuch für Pro Infirmis Bauamt
Behördenentschädigungen Verwaltung
Elektrischer Anschluss Bauamt
Energienachweis Bauamt
 Anmeldung Altersrente  Sozialversicherung
Ergänzungsleistungen EL Sozialversicherung
Erwerbsersatzordnung EO Sozialversicherung
Familienzulagen FAK/FLG Sozialversicherung
Feuerpolizei, Bau und Heizung Bauamt
Förderung Kinder- und Jugendsport Antragsformular Soziales
Gäste- und Tourismusabgaben Deklarationsformular Tourismus
Gastwirtschaft Gesuch für einen Gastwirtschaftsbetrieb   Verwaltung
Gastwirtschaft Nachweis einer einwandfreien Betriebsführung Verwaltung
Gebrannte Wasser Kleinhandel  (Betriebe) Verwaltung
Heimatbuch Bestellung Verwaltung
IV - Invalidenversicherung Sozialversicherung
Krankenversicherung Prämienverbilligung  IPV Sozialversicherung
Lohnausweis Steueramt
Mobile Heizung Elektrizitätsversorgung
Mutterschaftsentschädigung MSE Sozialversicherung
Sponsoring Ruhebank Tourismus Tourismus
Schweizerpass Bestellung Einwohnerkontrolle
Solaranlagen / Photovoltaikanlagen Bauamt
Strafregisterauszug Verwaltung
Strom: ökologischer oder konventioneller Bauamt
Stromsparfonds Bauamt
Tageskarte Gemeinden Verwaltung
Tiermeldezentrale Fund- / Vermisstmeldung Verwaltung
Tischgarnituren - Zelte (Vermietung via Lantsch/Lenz Tourismus) Tourismus
Veranstaltungsgesuch, inkl. Gemeindelokalitäten Verwaltung
Festwirtschaft (zusätzlich Gesuch Veranstaltungen ausfüllen) Verwaltung
- Gebrannte Wasser Festwirtschaft (zusätzlich Gesuch Veranstaltungen + Festwirtschaft ausfüllen) Verwaltung
- Unterhaltungslotterie (seit 01.01.21 sind Unterhaltungslotterien u. Tombolas nicht mehr bewilligungs- sondern nur noch meldepflichtig) Verwaltung
Wärmepumpenanlage mit Erdsonde Bauamt
Wohnbaugenossenschaft Beitrittsgesuch Verwaltung
Zivilschutz, Ersatzbeitrag ZSA Bauten Bauamt

Werke / Werkhof

Adresse

Werke Lantsch/Lenz
Voia Principala 90, 7083 Lantsch/Lenz
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon / Natel 081 659 01 04 / 079 635 00 18
Pikettdienst in Notfällen 081 659 01 05
Fax 081 659 01 00
Kontaktperson Cadosch René, Leiter Werke
Öffnungszeiten Werke

Montag und Donnerstag, 08.30 - 11.00 Uhr und 14.30 - 17.00 Uhr,
Dienstag, Mittwoch und Freitag, 08.30 - 11.00 Uhr, nachmittags kein Schalterdienst.
Im Sommer eventuell reduzierte Öffnungszeiten gemäss Publikation.

Öffnungszeiten Werkhof Mittwoch, 16.00 bis 17.00 Uhr und Freitag, 15.00 bis 16.00 Uhr

 

 

Bauamt

Adresse

Bauamt Lantsch/Lenz
Voia Principala 90, 7083 Lantsch/Lenz
Elektronische Baugesuche https://ebau.gr.ch 
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon 081 659 01 06
Pikettdienst in Notfällen 081 659 01 05
Fax 081 659 01 00
Kontaktperson Demont Vitus, Gemeindeschreiber und Leiter Bauamt
Ardüser Renata, Beraterin Bauamt
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Öffnungszeiten Bauamt Terminvereinbarung nach Absprache.

 

 

Ortsplan und amtliche Vermessung

Ortsplan (GIS) mit:

  • Amtlicher Vermessung (Grundbuchplan)
  • Genereller Gestaltungsplan
  • Kommunale Daten: Freizeit und Sport
  • Leitungskataster
  • Landeskarte
  • Orthophoto mit/ohne amtliche Vermessung
  • Strassen-Adressplan
  • Übersichtsplan
  • Zonenplan

Link GIS (Firma Grünenfelder + Partner AG)
Obige Auswahl erscheint im GIS unter Ansicht.

 

Amtliche Vermessung / Nachführungsgeometer

Für die amtliche Vermessung der Gemeinde Lantsch/Lenz ist die Firma Grünenfelder + Partner AG aus Domat/Ems als Nachführungsgeometer verantwortlich. Sie führen für die Gemeinde auch die Leitungskataster nach.

Pläne können telefonisch unter 081 650 30 50 oder via http://www.gruenenfelder.ch/datenbestellung_gp bestellt werden.

 

Downloads und Links

Weitere Pläne, interaktive Karten und themenbezogene Informationen finden Sie auf folgender Webseite:

Das Geoportal ist die offizielle Publikationsplattform des Kantons Graubünden für Geoinformationen in Form von Geodaten, interaktiven Karten, Geodiensten und Geofunktionen. 

Die GeoGR AG betreibt im Auftrag des Kantons Graubünden die zentrale Geodaten-Drehscheibe für das Kantonsgebiet. Der Viewer ermöglicht allen Nutzern einen einfachen, kostenlosen Zugang für die Betrachtung der öffentlichen Geodaten, den Abruf von Objektinformationen und den Druck von Karten. Im zugehörigen Geodaten-Shop ist der Bezug der Geodaten in verschiedenen Datenformaten möglich.

 

 

Gebühren

Benützung Gemeindelokalitäten

siehe Benützungsreglement und Tarifordnung 217.1  
Allgemeinde Verwaltungs- und Kanzleigebühren siehe Gebührenverordnung für die Gemeindeverwaltung   

Strom Grundgebühr

Kundeninformation Stromtarife 2026
Stromtarife 2026
Stromtarife 2025
Stromtarife 2024
Ökostrom oder konventioneller Strom
Stromkennzeichnung 2024

pro Stromzähler

Kundeninformation Stromtarife 2026
Stromtarife 2026
Stromtarife 2025
Stromtarife 2024
Sie haben die Wahl Flyer Ökostrom
Stromkennzeichnung 2024

CHF       156.00

Wasser Grundgebühr

1 – 2        Zimmerwohnung
2 ½ - 4    Zimmerwohnung
4 ½  +     Zimmerwohnung

CHF          72.00
CHF        108.00
CHF        144.00

Wasser Personaltaxe

1 – 2        Personen
3 – 4        Personen
5 +          Personen

CHF          12.00
CHF          24.00
CHF          36.00

Private Schwimmbäder
Privatbrunnen, Tröge


(Stetsläufe)

CHF        240.00
CHF        160.00

ARA Grundgebühr

1 – 2        Zimmerwohnung
2 ½ - 4    Zimmerwohnung
4 ½         Zimmerwohnung

CHF          99.00
CHF        148.50
CHF        198.00

ARA Personaltaxe

1 – 2        Personen
3 – 4        Personen
5 +          Personen

CHF          16.50
CHF          33.00
CHF          49.50

 Private Schwimmbäder

 

CHF        330.00

Kehricht Grundgebühr


17 Liter blauer Gemeindeabfallsack
  35 Liter 
  60 Liter
110 Liter
Container, Gewichtsverrechnung

Wohnung
Gewerbebetrieb
Wohnwagen (Camping)

Stück
Stück
Stück
Stück
Kg

CHF         80.00
CHF         80.00
CHF         40.00

CHF            1.30
CHF            2.40
CHF            3.80
CHF            6.00
CHF            0.50

Kunststoff / Plastik

Kunststoff-Recycling-Sammelsack
  35 Liter 
  60 Liter
110 Liter

 


Stück
Stück
Stück

 


CHF            2.30
CHF            2.80
CHF            4.50

Spezialabfälle

Autopneus PW ohne Felgen
Mineralölgemische (getrennt)
Farben, Lacke etc.
Diverse Baustellenabfälle (gemischt)

 

Stück
kg
kg
kg

 

CHF         10.00
CHF           0.50
CHF           2.00
CHF           0.50

Grüngut

Gartenabraum und Aeste, Kleinkunden

 

m3

 

CHF          17.00

Arbeitsansätze

Gemeindearbeiter mit Maschine
Gartenabraum und Aeste abgeholt, min. Menge 1 m3

 

Std. nach Aufwand
Std. nach Aufwand plus m3-Ansatz Gartenabraum

 

CHF        120.00
CHF        120.00 + 17.00

Für Betriebe gelten andere Gebührenansätze.

Gebührenfrei sind:

Speiseöl bis 10 Liter, Kühlschränke, Waschmaschinen, Tumbler, Geschirrspülmaschinen, Kochherde, Haushaltgeräte, Fernseher, PCs, Telefone, Elektroschrott, elektrische Bau-, Garten- und Hobbygeräte, Spielwaren mit elektrischen Komponenten, Altmetall, Boiler, Heizkessel und Brenner, Autobatterien, Gartenabfälle bis 0.5m3.

Öffnungszeiten der Recyclingsammelstelle beim Werkhof: Mittwoch, 16.00 - 17.00 und Freitag, 15.00 - 16.00 Uhr.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Werkleitung: Telefon 081 659 01 04 / 079 635 00 18.