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Cumoin da Lantsch    Gemeinde Lantsch/Lenz

Wasserversorgung

Brunnenmeister Cadosch René
Telefon 081 659 01 04 / 079 635 00 18
Notfall-Pikett 081 659 01 05

Gesetz und Gebühren

Wasser- und Abwassergebühren

791 Erschliessungs-, Benützungs- und Gebührengesetz

pdf791 - Anhang 1: Anschlussgebühren

pdf791 - Anhang 2: Wassergebühren

pdf791 - Anhang 3: Abwasserentsorgungsgebühren

Wasserschäden / Hydrantenplan

Rohrbrüche, offene Wasserströmungen oder andere Schäden und festgestellte Vorkommnisse melden Sie bitte beim Brunnenmeister.

pdfHydrantenplan

Trinkwasserprobe

Zur Überprüfung des Trinkwassers werden regelmässig Qualitätskontrollen durch ein chemisches Laboratorium durchgeführt. Gemäss Lebensmittelverordnung haben die Wasserversorgungsbetriebe die Konsumentinnen und Konsumenten mindestens einmal jährlich über die Qualität des Trinkwassers zu informieren.

Jährlich werden ab Wasserhahnen und Druckzonen der Gemeinde Lantsch/Lenz Wasserproben entnommen und bakteriologisch untersucht. Alle Netzproben wurden als bakteriologisch einwandfrei beurteilt.

Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die Bevölkerung dauernd mit gutem und einwandfreiem Trinkwasser zu versorgen.

pdfUntersuchungsergebnisse vom 03.12.2025

pdfUntersuchungsergebnisse vom 11.06.2025

pdfUntersuchungsergebnisse vom 03.06.2025

pdfUntersuchungsergebnisse vom 04.12.2024

pdfUntersuchungsergebnisse vom 11.06.2024

pdfUntersuchungsergebnisse vom 25.10.2023

pdfUntersuchungsergebnisse vom 04.09.2023

pdf Untersuchungsergebnisse vom 08.06.2023

pdf Untersuchungsergebnisse vom 31.05.2023

pdfUntersuchungsergebnisse vom 31.10.2022

pdfUntersuchungsergebnisse vom 08.06.2022

pdfUntersuchungsergebnisse vom 14.12.2021

pdfUntersuchungsergebnisse vom 28.04.2021

pdfUntersuchungsergebnisse vom 16.11.2020

pdfUntersuchungsergebnisse vom 20.07.2020

pdfUntersuchungsergebnisse vom 04.12.2019

pdfUntersuchungsergebnisse vom 04.06.2019

pdfUntersuchungsergebnisse vom 17.10.2018

pdfUntersuchungsergebnisse vom 29.05.2018

pdfUntersuchungsergebnisse vom 31.11.2017

pdfUntersuchungsergebnisse vom 05.04.2017

pdfUntersuchungsergebnisse vom 04.04.2017

pdfUntersuchungsergebnisse vom 07.12.2016

pdfUntersuchungsergebnisse vom 18.05.2015

Wasserhärte

Wasserhärte der Gemeinde Lantsch/Lenz (°fH = französische Härtegrade)

Gesamthärte
Säureverbrauch
Resthärte 

22 –24°fH = mittelhart
14°fH
7.99°fH

In der Schweiz wird die Wasserhärte in 6 Härtestufen eingeteilt:

0 - 7 °fH 
>  7 - 15 °fH 
> 15 - 25 °fH 
> 25 - 32 °fH 
> 32 - 42 °fH
> 42 °fH 
sehr weich
weich
mittelhart
ziemlich hart
hart
sehr hart 

Elektrizitätsversorgung

ewz Banner2023

Gebühren

Strom Grundgebühren

Stromsperrzeiten

pdfStromsperrzeiten

Strassenlampen

Die Strassenlampen der Gemeinde Lantsch/Lenz werden durch das Elektrizitätswerk Vaz/Obervaz (EWO) unterhalten. Wir bitten Sie, defekte Strassenlampen jeweils dem Leiter Werke Lantsch/Lenz, Tel. 081 659 01 04, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mit Angabe der Strassenlampennummer zu melden. Der Unterhalt durch das EWO erfolgt ca. alle 3 Monate.

Energieberatung 

Gemeinwirtschaftliche leistungen

Die Umwelt schonen und die Energiekosten senken - ewz unterstützt Ihr Engagement für Energieeffizienz und erneuerbare Energien.

Förderbeiträge ewz entrichtet im Rahmen der 2000-Watt Leistungen namhafte Beiträge an Solaranlagen, Wärmepumpen und weitere Stromsparmassnahmen. Informationen zu den laufenden Programmen und Aktionen finden Sie hier.
Energieberatung Von der Analyse bis zur Umsetzung - ewz berät Privatpersonen und Unternehmen mit einer massgeschneiderten und vollumfänglichen Energieberatung und hilft Ihnen dabei Ihre Energiekosten zu senken. Zudem unterstützt Sie die ewz Energieberatung bei der Umsetzung von Bildungs- & Sensibilisierungsmassnahmen.
Weitere Informationen www.ewz.ch/2000-watt-beitraege
Kontakt ewz Energieberatung, Albulastrasse 110, 7411 Sils i.D.
058 319 68 68   /    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ökostrom

Sie haben auch die Wahl zwischen Ökostrom und konventionellem Strom.

pdfZertifikat ökologischer Mehrwert 2023

Solarstrom

Wieviel Strom oder Wärme kann mein Dach produzieren? www.sonnendach.ch

Mobile Heizungen im Freien

Laut den Energievorschriften des Kantons Graubünden (Amt für Energie und Verkehr) ist der Betrieb mobiler Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke nur zulässig, wenn der verursachte CO2-Ausstoss kompensiert wird.  Unter mobile Heizungen im Freien fallen insbesondere Heizpilze, Heizungsanlagen für Festzelte sowie Wärme- und Infrarotstrahler. Um die Zulässigkeit des Betriebs zu bescheinigen, müssen mobile Heizungen im Freien mit einer beziehungsweise mehreren Vignetten versehen sein.

Die Verfügung des zuständigen Departementes für Infrastruktur, Energie und Mobilität sowie die entsprechenden Dokumente, inkl. Merkblatt sind zu finden unter:  https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/aev/energieeffizienz/vollzug/mobileheizungen/Seiten/MobileHeizungen.aspx

Der Betreibende kauft bei der Gemeinde eine oder mehrere Vignetten.
Der Preis für eine Vignette beträgt CHF 60 Franken. Bei Geräten bis und mit einer maximalen Heizleistung von 14 Kilowatt (kW) ist je Gerät eine Vignette anzubringen. Übersteigt die maximale Heizleistung eines Gerätes 14 kW, sind weitere Vignetten abhängig von der maximalen Heizleistung notwendig.

docGesuch für mobile Heizung im Freien

Heizkosten sparen in Ferienwohnungen

Temperatur in unbesetzten Wohnungen senken, spart Geld und Energie. Nutzen Sie die unverbindliche Beratung, um maximale Einsparungen in Ihrer Ferienwohnung zu erreichen.

Mehr Informationen siehe Prospekt ela energiewelt

ela energiewelt, Veia Padnal 1, 7460 Savognin
081 660 30 03  /  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.www.ela-energiewelt.ch

Förderprogramm

ProKilowatt, das Förderprogramm des Bundesamtes für Energie, unterstützt Effizienzmassnahmen, die den Stromverbrauch reduzieren. Falls Sie selbst oder einer Ihrer Kunden eine Anlage ersetzen möchten, können Sie unter Einhaltung der Eingabetermine einen Antrag auf www.prokw.ch einreichen und einen Förderbeitrag von bis zu 30% Ihrer Investitionskosten erhalten. 

 

Werkhof / Abfall

Standort

Werkhof Lantsch/Lenz
La Figlia 4, 7083 Lantsch/Lenz (keine Postadresse)
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon / Natel 081 659 01 04 / 079 635 00 18
Pikettdienst in Notfällen 081 659 01 05
Fax 081 659 01 00
Mitarbeiter Cadosch René, Leiter Werke
Baselgia Arno, Werke
Plank Reinhard, Werke
Öffnungszeiten Werkhof Mittwoch, 16.00 - 17.00 Uhr und Freitag, 15.00 - 16.00 Uhr

Situationsplan Werkhof

Die Mitarbeiter des Werkbetriebes sind zuständig für den Unterhalt von Strassen, Plätzen, Grünanlagen, Gemeindeliegenschaften, Wanderwegen, Waldwegen, Alpgebäude, Wasserversorgung und Qualitätssicherung, Dorfbrunnen, Friedhof- und Bestattungswesen, Abwasserentsorgung, Abfallwesen, Elektroversorgung, Pikettdienst sowie für alle Unterhaltsarbeiten für Lantsch/Lenz Tourismus. Sie unterstützen den Tourismusverein auch bei der Durchführung von Kultur- und Sportanlässen.

Kurz und gut, sie sind besorgt, dass unser Dorf immer einen gepflegten Eindruck hinterlässt.

Abfall

Anpassungen Abfallentsorgung per 01. Januar 2024

Ergänzend zur öffentlichen Entsorgung im Werkhof, am Mittwoch / Freitag werden ausserhalb des Werkhofareals (beim Zaun) verschiedene Entsorgungsstationen aufgestellt.
Details folgen.

Öffentliche Entsorgungsstellen

Rot Werkhof Werkhof
Grün Got Pintg 6 Moloks:
3 x Kehricht, Dosen, Pet, Glas
Gelb "neuer Volg" Dosen, Pet
Gelb Davos Larisch Kehrichthäuschen
Blau Sudem Vischnanca "Pardi" 2 Moloks: Kehricht
Violett Fuarns Häuschen für Kehricht

Bild Abfallsammelstellen 30.09.2022

Die gesetzlichen Grundlagen betreffend Abfallbewirtschaftung finden Sie unter:

720  Gesetz über die Abfallbewirtschaftung (Abfallgesetz)
720.1 Ausführungsbestimmungen und Gebührenansätze zum Abfallgesetz

Art. 6

Jedermann ist gehalten, das Entstehen von Abfällen zu vermeiden. Wer Abfälle erzeugt, hat diese (nach den Vorschriften dieses Reglementes sowie des übergeordneten Rechts des Bundes und des Kantons) zu trennen, getrennt aufzubewahren, zu verwerten oder umweltverträglich zu entsorgen.

Art. 7
Das Ablagern oder Vergraben von Abfällen aller Art auf öffentlichem oder privatem Grund ohne entsprechende Bewilligung ist verboten. Von diesem Verbot ausgenommen ist das Kompostieren.

Das Einbringen von Abfällen in Gewässer sowie die Entsorgung von Abfällen mit dem Abwasser sind verboten.

Das Verbrennen und Verarbeiten von Abfällen aller Art in ungeeigneten Anlagen oder im Freien ist verboten; ausgenommen ist das Verbrennen von natürlichen, trockenen Wald-, Feld- und Gartenabfällen, wenn nur wenig Rauch entsteht.

Der Abtransport von Siedlungsabfällen zur Entsorgung ausserhalb der Gemeinde ist nur mit Bewilligung des Gemeindevorstandes gestattet.

Unternehmen für Abfallentsorgung.

pdfAbfallgebühren

pdfWohin mit meinem Abfall?

Verkaufsstellen Kehrichtsäcke und kunststoff-recycling-Säcke

Gemeindeverwaltung (auch einzelne Kehrichtsäcke)
Volg (nur ganze Kehrichtsackrollen)

Kehrichtabfuhr

Die Kehrichtabfuhr findet jeweils am Freitag statt. Kehrichtsäcke sind in den Kehrichthäusern/Moloks zu deponieren.

Die Daten für spezielle Abfuhren werden im Publikationsorgan bekannt gegeben.

Altpapier

Die Altpapiersammlungen finden quartalsweise statt. Die Daten entnehmen Sie unter der Rubrik "Allgemeine Mitteilungen".
Sie erfolgen jeweils durch die Schüler. Bitte halten Sie die Papierbündel vor 8 Uhr am Strassenrand bereit.

Sondermüll

Eine Sonderabfallsammlung findet jeweils Anfang September statt. Das Datum wird im August unter der Rubrik "Allgemeine Mitteilungen" publiziert.

Recyclingsammelstelle

Beim Werkhof befindet sich die Entsorgungsstelle für Eisen, Glas, Karton, Kunststoff/Plastik, Grüngut, etc.

Öffnungszeiten Recyclingsammelstelle Werkhof, La Figlia 4
Mittwoch, 16.00 - 17.00 Uhr und Freitag, 15:00 - 16:00 Uhr.

Telefon Leiter Werke: 079 635 00 18

KUNSTSTOFF/PLASTIK mit TETRA PAK

Kunststoffrecycling mit Tetra

Umweltzertifikat 2025

In der Gemeinde Lantsch/Lenz (beim Werkhof) können zusammen mit Kunststoff auch Tetra Pak-Getränkekartons entsorgt und recycelt werden. Das Mitsammeln von Getränkekartons im Sammelsack leistet durch die stoffliche Verwertung nicht nur einen weiteren Beitrag für die Umwelt, sondern führt ebenfalls zu einer höheren Sortierqualität. Getränkekartons (Tetra Pak) übernehmen eine Art Trennfunktion zwischen den Haushaltkunststoffen im Sammelsack. Durch ihre Grösse und Beschaffenheit verhindern sie, dass die Kunststoffe sich zu fest verdichten und unterstützen die Auflockerung des Sammelguts vor dem eigentlichen Sortiervorgang in der Sortieranlage.

Rüstabfälle

Rüstabfälle Biogas

Beim Werkhof können Rüstabfälle und Speisereste aus privaten Haushalten (wie Obst, Gemüse, Speisereste, Brot/Gebäck, Käse, Fleisch, Fisch, diverse Fette, Eierschalen, Kaffeesatz und Teekraut) KOSTENLOS entsorgt und recycelt werden. Nicht in die Sammlung der Rüstabfälle/Speisereste gehören Plastiksäcke, Papierverpackungen, Kartonverpackungen, Knochen und mineralische Öle, wie z. Bsp. Motorenöl.

Grüngut

Deponierung von Grüngut (Rasenschnitt, Gartenabraum, Laub, Äste usw.)

Grosslieferanten (Hauswarte, Verwaltungen)
Grosslieferanten können ihr Grünmaterial auf den Grüngutsammelplatz Canius, Lenzerheide, liefern. Für den Eintritt in den Platz muss beim Gemeindewerkhof Lenzerheide, Telefon 081 385 21 65, ein eigener Schlüssel beantragt werden. Die Verrechnung der angelieferten Mengen erfolgt über die Gemeinde Vaz/Obervaz. Die Gebühr beträgt CHF 17.00 pro m³.

Kleinkunden (Privathaushalte)
Die Annahme von Grüngut bei Kleinkunden (Privathaushalte) erfolgt ausschliesslich beim Werkhof in Lantsch/Lenz während den offiziellen Öffnungszeiten. Bei Kleinmengen bis max. 0.5 m³ wird keine Gebühr verrechnet. Ab 0.5 m³ beträgt der Ansatz CHF 17.00 pro m³.

Bei einer Mindestmenge von 1 m³ bieten wir einen Abholservice an. Die Einwohner/Gäste können bei der Gemeindeverwaltung den Abholauftrag anmelden. Der Preis für den Abholservice wird nach Aufwand verrechnet. 

Die Deponierung von Grüngut ausserhalb des Werkhofes und im Wald ist verboten.

Mit dieser Lösung ist eine ökologisch sinnvolle Weiterverwertung des Grüngutes gewährleistet.

Illegales Deponieren von Grüngut und Baumaterial ist auf dem gesamten Gemeindegebiet untersagt.

 

Bauamt

Adresse

Gemeinde Lantsch/Lenz, Bauamt,
Voia Principala 90, 7083 Lantsch/Lenz
Elektronische Baugesuche https://ebau.gr.ch  
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon 081 659 01 06
Pikettdienst in Notfällen 081 659 01 05
Bauamt Demont Vitus, Gemeindeschreiber und Leiter Bauamt
Ardüser Renata, Beraterin Bauamt
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Terminvereinbarungen nach Absprache.

Gemeindeverwaltung

Das Bauamt erteilt Auskunft über sämtliche Baufragen, koordiniert Baukommissionssitzungen, bearbeitet Baugesuche und führt Baukontrollen durch. Ebenso führt das Bauamt die Entscheide der Baubehörde aus.

Baukommission

Präsident, Gemeindevorstandsmitglied - Ulber Daniel
Mitglied - Nadig Thomas
Mitglied - Schafflützel Ulrich

Gesetze und gebühren

790 Baugesetz

790 Neues Baugesetz von der Gemeindeversammlung beschlossen am 27.08.2024

Bis zum Vorliegen des regierungsrätlichen Genehmigungsbeschlusses über die beschlossene Ortsplanungsrevision dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder der rechtskräftigen noch der von der Gemeindeversammlung am 27.08.2024 beschlossenen neuen Planung (Pläne, Baugesetz) widersprechen.

pdf790 - Anhang 1: Definition und Begriffe gemäss IVHB

pdf790 - Anhang 2: Raumplanungsgesetz GR (KRG)

pdf790 - Anhang 3: Raumplanungsverordnung GR (KRVO)

pdf791 Erschliessungs-, Benützungs- und Gebührengesetz

pdf791 - Anhang 1: Anschlussgebühren

pdf791 - Anhang 2: Wassergebühren

pdf791 - Anhang 3: Abwasserentsorgungsgebühren

pdf792 Reglement Wohnzohne für Einheimische 

pdfBarbatschauns Quartierplanvorschriften

Baugesuch

Die Richtlinien und Formulare für Baugesuche finden Sie unter „Baugesuch Formulare“.

Baufördergelder + Energiesparrechner

pdf560 Wohnbauförderung der Gemeinde Lantsch/Lenz

Schutz gegen Radon

pdfRadon - kennen, messen, schützen

Leitfaden für Solaranlagen

pdfLeitfaden für Solaranlagen

Energiegesetz des Kantons Graubünden

Das Gesetz und die Verordnung treten am 01.01.2021 ohne Übergangsfrist in Kraft.

Energienachweis.gr.ch

Kommunales Räumliches Leitbild

Das kommunale räumliche Leitbild (KRL) ist die Grundlage und Strategie des Gemeindevorstands (Exekutive) für die Ortsplanungsrevision und weitere raumrelevante Entscheide.
Der Planungshorizont beträgt 20 bis 25 Jahre.

pdfKommunales Räumliches Leitbild der Gemeinde Lantsch/Lenz




Formulare Baugesuch

Richtlinien 

pdfRichtlinien zum Einreichen von Baugesuchen.

Elektronische Baueingabe 

Sie können Ihr Baugesuch elektronisch unter https://ebau.gr.ch erfassen und einreichen.

Baugesuch-Formulare sowie Formulare Baufördergelder

Formulare
Exemplare
Kontakt
Internetadresse
Anzeige Bauvorhaben 2-fach und Pläne als PDF
an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  
Bauamt Lantsch/Lenz
Voia Principala 90, 7083 Lantsch/Lenz
docFormular Anzeige Bauvorhaben
Baugesuch Vereinfachtes-/Meldeverfahren 3-fach und Pläne als PDF
an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  

Bauamt Lantsch/Lenz
Voia Principala 90, 7083 Lantsch/Lenz

docFormular Baugesuch Vereinfachtes-/Meldeverfahren
Baugesuch Ordentliches Verfahren

3-fach und Pläne als PDF
an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  

Bauamt Lantsch/Lenz
Voia Principala 90, 7083 Lantsch/Lenz
docFormular Baugesuch Ordentliches Verfahren
Energienachweis 2-fach Amt für Energie und Verkehr
Ringstrasse 10, 7001 Chur
www.energienachweis.gr.ch
Formulare
Feuerpolizei, Bau und Heizung 2-fach Gebäudeversicherung Graubünden
Ottostrasse 22, 7001 Chur
www.gvg.gr.ch
Formular
Zivilschutz,
Ersatzbeitrag ZSA Bauten
3-fach
(Pläne 1-fach)
Amt für Militär und Zivilschutz
Schlossweg 4, 7023 Haldenstein
www.amz.gr.ch
Formular
Schutz gegen Radon 2-fach Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Ringstrasse 10, 7001 Chur

Orientierungsbroschüre Radon
doc
Formular Schutz gegen Radon

Baugesuch für Pro Infirmis,
bis 4 Wohnungen ohne Formular
ab 5 Wohnungen mit Formular
2-fach Fachstelle Hindernisfreies Bauen
Pro Infirmis Graubünden
Bahnhofstrasse 8, 7000 Chur
www.bauberatungsstelle.ch
Elektrischer Anschluss  2-fach  EW Vaz/Obervaz
Plam dil Roisch 2, 7078 Lenzerheide
 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
pdfElektrAnschluss.pdf

Wärmepumpenanlage
mit Erdsonden

 

Gesuch für eine Bewilligung für Feuerungen

2-fach

 


3-fach

Amt für Natur und Umwelt
Ringstrasse 10, 7001 Chur

Gebäudeversicherung Graubünden
Ottostrasse 22, 7001 Chur

www.anu.gr.ch
Gesuch um Bewilligung einer Wärmepumpe mit Erdsonden

 

docxFormular GVG

Wärmepumpenanlage
Aussenaufstellung Luft Wasser
2-fach Amt für Natur und Umwelt
Ringstrasse 10, 7001 Chur
Formular Lärmschutznachweis
Solaranlagen / Photovoltaikanlagen 4-fach  Amt für Energie und Verkehr
Ringstrasse 10, 7001 Chur
www.gr.ch
Selbstdeklarationsformular
Entsorgungserklärung 1-fach Amt für Natur und Umwelt
Ringstrasse 10, 7001 Chur
www.eba.gr.ch
Kurzanleitung Entsorgungserklärung
Gesuch für Bauarbeiten an Kantonsstrasse   Tiefbauamt Graubünden
Loëstrasse 14, 7001 Chur
 www.gr.ch/strassennetz
Bauten ausserhalb der Bauzonen 4-fach Amt für Raumentwicklung
Ringstrasse 10, 7001 Chur
www.are.gr.ch
Formular
Förderprogramm   Amt für Energie und Verkehr
Ringstrasse 10, 7001 Chur
www.energie.gr.ch
Stromsparfonds 1-fach EWZ Markt Graubünden
Albulastrasse 110, 7411 Sils im Domleschg
www.ewz-stromsparfonds.ch
ProKilowatt Förderprogramm   Bundesamt für Energie www.prokw.ch
Wohnbauförderung  2-fach   docAntrag Wohnbauförderung